Wir haben für Sie im letzten Update Änderungen eingeführt, die es Ihnen erlauben die OSS Regelung mit EasyFirma 2 ohne großen Aufwand umzusetzen:
Im Versandhandel gilt seit 1. Juli 2021 die neue OSS-Regelung bezüglich der Umsatzsteuer. Im Versandhandel an Private (nicht an Unternehmer mit Umsatzsteueridentifikationsnummer UID) erfolgt ab 1.7.2021 die Umsatzbesteuerung gemäß dem Steuersatz im Verbraucherstaat. Wenn Sie daher z.B. Rechnungen für Italien oder Ungarn ausstellen, fallen verschiedene Umsatzsteuer-Sätze an, die berücksichtigt werden müssen.
Damit Sie die Umsatzsteuer nicht für jeden Staat extra berechnen müssen wird sie einheitlich für alle EU-Mitgliedstaaten gemeldet und abgeführt.
Einnahmen / Ausgaben mit Länder-Kennzeichnung
Im Menüpunkt „Einnahmen und Ausgaben“ unter „Einnahmen“ finden Sie Ihre Ausgangsrechnungen. In der letzten Spalte „Land“ finden Sie nun das Land, für das die Rechnung gebucht wurde und für die OSS Berechnung verwendet wird.
Unter dem Punkt „Buchungen“ können Sie ebenfalls nach Land sortieren (Dropdown-Menü) bzw. eine Buchung einem Land zuordnen. Dort buchen Sie Ihre Ausgaben z.B. Fahrtspesen,…
Die Umsatzsteuersätze für die verschiedenen Länder legen Sie in den Einstellungen unter Punkt 5. fest, damit Ihnen diese zur Auswahl stehen.
Wenn Sie eine Rechnung für Italien erstellen, wenden Sie einfach dann den zugehörige Steuersatz aus (z.B. 22%).
Eine Liste mit allen Umsatzsteuersätzen in der EU finden Sie hier: https://www.wko.at/service/steuern/Mehrwertsteuersaetze_in_der_EU.html
Reports für das OSS Verfahren – Auswertung nach Ländern
Ebenfalls neu ist die Vorlage Umsatzsteuer-Voranmeldung-OSS im Menüpunkt „Reports:
Hier finden Sie alle Buchungen (Einnahmen und Ausgaben) mit Umsatzsteuer nach Land gruppiert.
Ebenso neu zur Verfügung finden Sie die Berichte „Umsatzsteuer-Voranmeldung-Detail-OSS“ und „Umsatzsteuer-Voranmeldung-Detail-Datum-OSS“ für einen noch detaillierteren Report.
XML-Upload von EU OSS-Erklärungen
Für Österreich gibt es noch eine praktische, neue Zusatzfunktion:
Im Menüpunkt „Einnahmen-Ausgaben“ können Sie nun Ihre Buchungen als XML exportieren:
Beim Einreichen Ihrer OSS-Umsatzsteuererklärung können Sie das XML verwenden um Ihre Dienstleistungen per Land aufzuschlüssen. Sie ersparen sich dadurch die manuelle Eingabe.