PC Registrierkasse für Österreich
Unser PC-Kassensystem bietet Ihnen alle Funktionen, die Sie für eine gesetzeskonforme und effiziente Abwicklung Ihrer Bareinnahmen benötigen.

Entspricht der aktuellen Registrierkassenverordnung
Die neue EasyFirma PC Registrierkasse entspricht der aktuellen RKSV. Die USB-Signatureinheit, die vom österreichischen Finanzministerium als unsicher eingestuft wurde, wurde durch eine moderne und gesetzeskonforme Online Signatureinheit ersetzt. Erfahren Sie hier mehr dazu: Blogbeitrag zur neuen Registrierkasse
Funktionen unserer Kassensoftware
Unsere Windows PC Registrierkasse für Österreich bietet Ihnen zahlreiche Funktionen, die Ihre Arbeit erleichtern und entspricht selbstverständlich der gesetzlichen RKSV (Registrierkassensicherheitsverordnung).
PC Kassensoftware mit Touch-Oberfläche
Unsere Registrierkasse hat eine intuitive Touch-Oberfläche, die eine einfache und schnelle Bedienung ermöglicht, kann aber auch mit Maus und Tastatur bedient werden. Ideal für den Einsatz auf Touchscreen-PCs und Tablets.
Verschiedene Papierarten
Sie können verschiedene Papierformate verwenden, sowohl A4 als auch klassische Bons. So können Sie auch Ihren bisherigen Drucker weiterverwenden. Die Vorlage für die Bons können Sie mittels Designer millimetergenau gestalten.
Lagerverwaltung und Stornierung
Falls Sie mit einem Lager arbeiten, wird der Lagerstand Ihrer Artikel beim Verkaufen automatisch aktualisiert. Sie sehen direkt bei der Position den aktuellen Stand.
Selbstverständlich können Sie die Bons wieder stornieren. Der Betrag wird dann negativ verbucht, sodass der Kassenstand wieder stimmt. Dann wird ein eigener Storno-Bon erstellt und gedruckt.
Nur verfügbar ab EasyFirma 3 Premium.
Einlagen und Entnahmen
Sie können ebenfalls Einlagen und Entnahmen der Kasse verbuchen. Egal, ob es die Einlage von Wechselgeld oder die Entnahme der Tageslosung ist. In der Übersicht finden Sie die entsprechenden Funktionen zur Verbuchung der Einlagen und Entnahmen, damit Ihr Kassenstand stimmt.
Übernahme der Daten in die Buchhaltung
Die verbuchten Bons werden 1:1 in das Ausgaben-Modul übernommen. So ist die Buchhaltung automatisch korrekt und Sie können die Buchungen leicht zu Ihrem Steuerberater exportieren, mittels BMD-Schnittstelle.
Nur verfügbar in EasyFirma 3 Ultimate.
Tagesabschluss und Berichte
Selbstverständlich können Sie auch einen Tagesabschluss erstellen und exportieren. Die Vorlagen und Berichte können Sie ganz bequem mittels Vorlagendesigner erstellen und an Ihre Bedürfnisse anpassen.
Einstellungen und Konfiguration
In den Einstellungen können Sie das Zusatzmodul konfigurieren. Dort legen Sie die Kassennummer fest, bestimmen die Vorlage für den Kassenbon sowie für die Entnahmen und Einlagen, außerdem lassen sich Kopf- und Fußtext formatieren. Sie können dort die Zahlarten wie Bar, PayPal, Kreditkarte etc. festlegen.
Scannen Sie Barcodes
Die EasyFirma Registrierkasse hat eine Barcode-Scanner-Funktion. Damit lassen sich Barcodes mit der entsprechenden Hardware scannen und verarbeiten.
Die Hardware ist nicht im Lieferumfang enthalten.
Registrierkassenpflicht - RKSV
Unsere Registrierkasse entspricht der aktuellen Registrierkassensicherheitsverordnung. Die moderne Online-Signatureinheit A Trust HSM ist mit 10.000 Signaturen pro Jahr inkludiert.
Wichtige Informationen zur Registrierkasse Österreich
Hier finden Sie wichtige Informationen zur Nutzung der Kassensoftware in Österreich.
Registrierkassenpflicht in Österreich – Was gilt?
Die Registrierkasse in Österreich ist verpflichtend für alle Unternehmer, die sowohl die Umsatzgrenze von 15.000 Euro im Jahr als auch Barumsätze von 7.500 Euro überschreiten. Ausgenommen sind bestimmte Branchen und Kleinunternehmer, die diese Schwellen nicht erreichen.
RKSV – Die rechtlichen Anforderungen (Stand 2026)
Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) trat 2017 in Österreich in Kraft und legt fest, welche Anforderungen Unternehmen bei der Nutzung einer Registrierkasse erfüllen müssen. Ziel der Verordnung ist es, Manipulationen an Kassensystemen zu verhindern und die Transparenz bei Barumsätzen zu erhöhen.
Wichtige Vorgaben der RKSV:
- Sicherheitseinrichtung: Jede Registrierkasse muss über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die sämtliche Barumsätze manipulationssicher aufzeichnet.
- Signaturerstellungseinheit: Die Kassensysteme müssen eine elektronische Signatur für jede Transaktion erzeugen, die in einem Datenerfassungsprotokoll gespeichert wird.
- QR-Code auf Belegen: Jeder Beleg muss einen maschinenlesbaren QR-Code enthalten, der eine Prüfung durch die Finanzbehörden ermöglicht.
- Meldung beim Finanzamt: Die Registrierkasse und die Sicherheitseinrichtung müssen beim Finanzamt registriert werden.
- Datensicherungspflicht: Unternehmen sind verpflichtet, alle erfassten Daten revisionssicher zu speichern und regelmäßig zu sichern.
Die Einhaltung der RKSV ist für registrierkassenpflichtige Unternehmen verpflichtend. Verstöße gegen die Vorschriften können zu empfindlichen Strafen führen, daher ist es wichtig, ein RKSV-konformes Kassensystem wie EasyFirma zu verwenden.
Jeder mit unserer Registrierkasse erstellte Beleg erfüllt die gesetzlichen Vorgaben der RKSV. Ein Kassenbon enthält automatisch alle Pflichtangaben wie fortlaufende Belegnummer, Datum und Uhrzeit, Betrag, Steuersätze, Zahlungsart, QR-Code und digitale Signatur. So sind Ihre Barumsätze jederzeit rechtssicher dokumentiert.
Anmeldung und Kontrolle durch die Finanzbehörde
Ihre Registrierkasse muss über FinanzOnline beim Finanzamt angemeldet werden. Bei einer Kontrolle prüft die Finanzbehörde, ob Ihre Kasse alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt – zum Beispiel die Signatureinheit, den QR-Code auf den Belegen und das exportierte Datenerfassungsprotokoll. Mit EasyFirma können Sie alle nötigen Nachweise einfach bereitstellen und sind für eine Prüfung optimal vorbereitet.
Registrierkassen für Kleinunternehmer
Kleinunternehmer, die die Umsatzgrenzen nicht überschreiten, sind von der Pflicht ausgenommen. Es kann jedoch auch für Kleinunternehmer sinnvoll sein, eine Registrierkasse zu verwenden, um die Geschäftsprozesse zu optimieren und den Überblick über die Finanzen zu behalten.
Belegerteilungspflicht
Gilt seit 1.1.2016 für jeden Unternehmer ab dem ersten Barumsatz – unabhängig von der Registrierkassenpflicht. Beleg ausstellen, aushändigen, Kunde nimmt ihn mit. Ausnahmen nur für Umsätze im Freien, Hütten, Buschenschank, Kantinen und bestimmte Automaten.
Pflichtangaben am Beleg (9 Angaben)
5 Grundangaben:
- Bezeichnung des Unternehmens
- fortlaufende Belegnummer
- Tag der Ausstellung
- Menge/Bezeichnung der Ware bzw. Leistung
- Betrag der Barzahlung
4 Zusatzangaben (RKSV):
- Kassen-ID
- Datum und Uhrzeit
- Betrag nach Steuersätzen getrennt
- maschinenlesbarer Code (QR-/OCR-/Barcode)
Belegkette
Vier Sonderbelege über null Euro:
- Startbeleg (bei Inbetriebnahme, Prüfung via Belegcheck-App)
- Monatsbeleg (Ende jedes Monats)
- Jahresbeleg (= Dezember-Monatsbeleg, erstellen bis 31.12., prüfen bis 15.2. des Folgejahres)
- Nullbeleg (Kontrolle jederzeit).
Was ändert sich 2026?
- Umsätze im Freien: Grenze von 30.000 → 45.000 EUR netto (seit 1.1.2026).
- Digitaler Beleg ab 1.10.2026: für den Betrieb freiwillig, aber dem Papierbeleg gleichwertig – ohne Betragsgrenze und ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden (Anzeige per QR-Code/Link, sofern der Kunde ihn elektronisch empfangen kann). Kunde behält das Recht auf Papierbeleg.
Ausfall & Außerbetriebnahme
Ausfall über 48 Stunden via FinanzOnline melden. Während des Ausfalls jeden Beleg mit dem Vermerk „Sicherheitseinrichtung ausgefallen“ versehen; nach Behebung einen signierten Sammelbeleg (Betrag 0) erstellen. Endgültige Stilllegung ebenfalls über FinanzOnline melden.
Belegaufbewahrung
Belege und Datenerfassungsprotokoll 7 Jahre aufbewahren.
Die Vorteile unserer Kassensoftware
Mit unserer RKSV Registrierkasse bieten wir eine kostengünstige Kassenlösung, die den Bestimmungen der Registrierkassenpflicht für Österreich entspricht (QR Code, Signatureinheit, Verschlüsselung etc.).
Als Hardware können Sie Ihren bestehenden PC und Drucker verwenden. Sie müssen keine neue Hardware anschaffen. Signatureinheit bekommen Sie mitgeliefert. Unsere Registrierkasse ist eine reine Softwarelösung, die als Zusatzmodul zu unserer Rechnungssoftware EasyFirma erhältlich ist.
Datenerfassungsprotokoll für BMF
In der Übersicht können Sie ein Datenerfassungsprotokoll für die Finanz erstellen. Dieses Protokoll ist ein .json-Export der Bons und Stornos die bei einer Kassennachschau der Finanzbehörde überprüft wird.
Barrechnungen per Knopfdruck verbuchen
Falls Ihr Kunde auch eine klassische Rechnung haben möchte, weil er z.B. seine Firmendaten auf der Rechnung wünscht, können Sie per Knopfdruck aus einer Rechnung eine Barrechnung machen. Dann wird der Bareingang auf der Rechnung vermerkt und zusätzlich ein Bon in der Registrierkasse erzeugt.
Über 300 positive Bewertungen
Das leistungsstarke EasyFirma E-Rechnungsprogramm, verfügbar mit dem Registrierkassenmodul, hat über 300 positive Kundenbewertungen erhalten. Neben der Kassensoftware schreiben Sie mit EasyFirma digitale Rechnungen im ZUGFeRD- & XRechnung-Format und Angebote. Außerdem verwalten Sie Ihre Kunden und Artikel.
Erfahren Sie mehr über die EasyFirma-Funktionen der einzelnen Versionen.
EasyFirma ist eine ausgereifte und benutzerfreundliche Software für die Erstellung und den Empfang von E-Rechnungen sowie für die Buchhaltung. Die Oberfläche ist klar strukturiert und ermöglicht ein effizientes Arbeiten ohne großen Einarbeitungsaufwand. Besonders hervorzuheben ist der kompetente und freundliche Support, der bei Fragen schnell weiterhilft. Insgesamt ist EasyFirma eine zuverlässige Lösung für Unternehmen, die ihre Rechnungs- und Buchhaltungsprozesse digital und unkompliziert gestalten möchten.
Wir arbeiten jetzt schon länger mit EasyFirma und sind sehr zufrieden. Die Vorschau ist sehr hilfreich. man sieht sofort, wie das Ergebnis aussieht.
Wir arbeiten jetzt seit 2 Jahren mit diesem Programm. Es bietet alles was man als Firma braucht, mit Ausnahme einer Kasse. Das Programm ist sehr einfach zu bedienen, Fragen die man per Mail schickt werden schnell und verständlich beantwortet. Sogar Verbesserungsvorschläge werden angenommen. Ich bin froh diese Software gefunden zu haben. Die negative Bewertung können wir nicht nachvollziehen!!! Weiter so und danke für die gute Unterstützung!
Vorteile der EasyFirma-Kassensoftware zusammengefasst
- Entspricht der österreichischen RKSV Registrierkassenpflicht
- Reine Softwarelösung - elektronisches Kassensystem für Windows
- Bestehender PC kann verwendet werden
- Einfach zu bedienen, auch Touch möglich
- Rechnungen, Angebote, Lieferscheine und vieles mehr möglich
- 30 Tage kostenlos und unverbindlich testen
Registrierkasse 30 Tage kostenlos testen
Mit unserem Zusatzmodul bieten wir eine kostengünstige Softwarelösung für die Registrierkassenpflicht. Sie müssen sich keine neue Hardware anschaffen sondern können Ihren bisherigen PC und Drucker weiterverwenden.
Alle Funktionen im Überblick
In diesem Video zeigen wir Ihnen alle Funktionen und Vorteile der Registrierkasse für Österreich.
Erste Schritte: Tipps und Tricks
In diesem Video erklären wir Ihnen die wichtigsten Funktionen der elektronischen Registrierkasse für Österreich. Erstellen oder drucken Sie einen Kassenbon oder verbuchen Sie Ihre Einlagen und Entnahmen.
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FAQ zur Registrierkasse Österreich (RKSV)
Eine Registrierkasse ist verpflichtend, wenn Ihr Jahresumsatz 15.000 Euro übersteigt und Sie mehr als 7.500 Euro in Barumsätzen haben. Bestimmte Branchen und Kleinunternehmer sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) sorgt dafür, dass alle Registrierkassen fälschungssicher sind. Sie schreibt unter anderem eine technische Sicherheitseinrichtung, eine digitale Signatur und die Speicherung der Daten in einem revisionssicheren Protokoll vor.
Ja, mit der PC-Registrierkasse von EasyFirma können Sie Ihren bestehenden PC und Drucker verwenden. Es ist keine zusätzliche Hardware erforderlich.
Ja, die EasyFirma PC-Registrierkasse erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen der RKSV und ermöglicht eine rechtskonforme Abwicklung von Barumsätzen.
Wer trotz Verpflichtung keine Registrierkasse verwendet, riskiert hohe Geldstrafen. In schweren Fällen kann die Finanzbehörde sogar eine Betriebsschließung veranlassen.
- Rechtskonforme Erfassung und Speicherung aller Barumsätze
- Automatische Erstellung von QR-Codes für Belege
- Einfache Bedienung und schnelle Belegerstellung
- Unterstützung für verschiedene Zahlungsmethoden




