E-Rechnung Software – rechtssicher erstellen & verarbeiten

EasyFirma ist eine benutzerfreundliche E-Rechnung Software für Selbstständige und KMU - ohne Abo.

Erstellen Sie elektronische Rechnungen (ZUGFeRD & XRechnung) unkompliziert mit wenigen Klicks.

Testen Sie EasyFirma 30 Tage gratis und erstellen Sie Ihre erste E-Rechnung in Minuten - 100% rechtssicher.

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Ihre Vorteile mit EasyFirma

ZUGFeRD & XRechnung

Unser Programm unterstützt die E-Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung

Kein Abo

Sie schließen kein Abo ab. EasyFirma wird ohne Folgekosten einmalig gekauft

Sofort startklar

Mit EasyFirma schreiben Sie nach wenigen Minuten Ihre ersten Rechnungen

Sie kontrollieren Ihre Daten

Mit EasyFirma bleiben Ihre Rechnungsdaten dort, wo sie hingehören – auf Ihrer eigenen Infrastruktur. Ob lokal auf Ihrem PC oder im Firmennetzwerk: Sie entscheiden, wo Ihre Daten gespeichert werden. Ohne externe Cloud und ohne Abhängigkeit von Drittanbietern.

E-Rechnungen mit wenigen Klicks erstellen

Elektronische Rechnungen sind kompliziert. Die Erstellung nicht - zumindest mit EasyFirma.

E-Rechnungen erstellen mit EasyFirma

Rechnungen in den Formaten ZUGFeRD & XRechnung

Mit EasyFirma erstellen Sie elektronische Rechnungen völlig unkompliziert. IT-Kenntnisse sind nicht erforderlich. Wählen Sie Ihren Kunden aus, fügen Sie Produkte bzw. Leistungen hinzu, bestimmen Sie Preise - und die E-Rechnung ist fertig.

E-Rechnungen direkt aus EasyFirma versenden

Direkt aus EasyFirma versenden oder speichern

Die erstellte Rechnung kann direkt aus unserer Software per Mail an Ihren Kunden versendet werden oder Sie exportieren den Beleg als ZUGFeRD oder XRechnung.

Elektronische Rechnungen mit EasyFirma kurz erklärt

Gesetzeskonforme E-Rechnungen mit wenigen Klicks erstellen.

E-Rechnungen validieren und verarbeiten

Eine visuelle Prüfung genügt bei E-Rechnungen nicht mehr. Der Beleg muss auch technisch validiert werden.

E-Rechnung beim Import validieren

Empfangene Rechnungen einfach beim Import überprüfen

Beim Import einer E-Rechnung in EasyFirma wird diese technisch validiert. Außerdem werden Ihnen alle Daten des Beleges übersichtlich visuell dargestellt. So kann die inhaltliche Prüfung bequem erfolgen.

Validierte Rechnung einbuchen

Nach der Validierung einbuchen

Wenn die Rechnung und die Daten korrekt sind, kann der Beleg einfach durch Klick eingelesen und verbucht werden.

Weitere Funktionen von EasyFirma

Mit unserer Software schreiben und verarbeiten Sie nicht nur E-Rechnungen. Je nach Version stehen Ihnen zahlreiche andere Funktionen zur Verfügung

Kunden verwalten

Kundenverwaltung

Verwalten Sie übersichtlich Ihre Kunden mit Kaufhistorie. Filter- und Suchmöglichkeiten erlauben es Ihnen, Marketingmaßnahmen gezielt umzusetzen.

Produkte und Artikel clever organisieren

Produkte & Artikel managen

Artikel anlegen und verwalten – schnell und unkompliziert. EasyFirma bietet Ihnen alle Funktionen, die Sie brauchen, um Ihre Produkte übersichtlich zu organisieren und jederzeit im Griff zu behalten.

E-Rechnung mit DATEV-Anbindung

Für EasyFirma steht Ihnen eine DATEV-Schnittstelle zur Verfügung, die es Ihnen ermöglicht, Ihre Rechnungs- und Buchhaltungsdaten nahtlos mit Ihrem Steuerberater oder Buchhaltungsprogramm zu teilen.

Software mit DATEV-Anbindung

Die DATEV-Schnittstelle bietet Ihnen folgende Vorteile

  • Effiziente Zusammenarbeit mit dem Steuerberater: Exportieren Sie Ihre Daten direkt im DATEV-Format und übermitteln Sie diese ohne zusätzliche manuelle Anpassungen.
  • Unterstützung für SKR03 und SKR04: Arbeiten Sie mit den in Deutschland standardisierten Kontenrahmen, um die Buchhaltung klar und übersichtlich zu gestalten.
  • Zeitersparnis und Fehlervermeidung: Keine doppelte Dateneingabe – Ihre Rechnungen und Buchungsdaten können direkt verarbeitet werden.

Hier erfahren Sie mehr über die DATEV-Schnittstelle.

Elektronische Rechnungen können nur mit spezieller Software erstellt werden

Word und Excel-Rechnungen sind bald nicht mehr erlaubt

Aufgrund der E-Rechnungspflicht können Rechnungen nicht mehr lange mir Word und Excel geschrieben und verarbeitet werden, da diese Programme keine elektronischen Rechnungen erstellen und validieren können.

E-Rechnungspflicht erfüllen

Erstellen und verarbeiten Sie E-Rechnungen in den Formaten ZUGFeRD und XRechnung.

Kein Abo, keine laufenden Kosten

EasyFirma wird einmalig gekauft - es entstehen keine Folgekosten.

Einfache und schnelle Einrichtung

Erstellen und verarbeiten Sie E-Rechnungen in den Formaten ZUGFeRD und XRechnung.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine elektronische Rechnung ist ein Beleg in einem strukturierten Format. Das bedeutet, dass die Daten im Beleg aus einem XML-Code bestehen. Durch die klare Struktur lassen sich E-Rechnungen digital verarbeiten.

In Deutschland gibt es vor allem zwei Formate für elektronische Rechnungen: ZUGFeRD und XRechnung.

ZUGFeRD

Das ZUGFeRD-Format ist eine PDF, in die der XML-Code eingebettet ist. Eine ZUGFeRD-Rechnung kann vom Menschen gelesen werden, weil sie sich auf den ersten Blick nicht von einer klassischen PDF-Rechnung unterscheidet. Der eingebettete XML-Code erlaubt jedoch die maschinelle Verarbeitung.

XRechnung

Die XRechnung besteht nur aus dem XML-Code. Daher kann sie nicht vom Menschen gelesen werden. Sie dient einzig und allein der maschinellen Verarbeitung.

Beispiele E-Rechnungen

ZUGFeRD-Vorlage

Die ZUGFeRD-Rechnung kombiniert PDF und XML-Code.

XRechnung-Vorlage

Eine XRechnung besteht nur aus einem XML-Code.

Mit EasyFirma bereit für die E-Rechnungspflicht

Seit dem 01.01.2025 müssen Rechnungen stufenweise in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt werden. Eine einfache PDF-Rechnung ohne strukturierte Daten zählt nicht als E-Rechnung, sondern als „sonstige Rechnung“.

In der Praxis werden sich voraussichtlich zwei Formate etablieren:

  • ZUGFeRD
  • XRechnung

Die E-Rechnungspflicht gilt für alle inländischen Unternehmen, einschließlich Kleinunternehmern und umsatzsteuerfreien Leistungen.

Ausnahmen:

  • Kleinbetragsrechnungen (bis max. 250 Euro brutto)
  • Fahrausweise, z. B. Bahn-, Bus-, Flugtickets
  • Rechnungen an Privatpersonen (B2C)

Übergangsregelungen für Rechnungsaussteller

  • 01.01.2025 bis 31.12.2026: Papierrechnungen sind weiterhin erlaubt.
  • 01.01.2027 bis 31.12.2027: Abhängig vom Umsatz können weiterhin „sonstige Rechnungen“ oder EDI-Rechnungen genutzt werden.
  • Ab 01.01.2028: E-Rechnungen werden verpflichtend.

E-Rechnungsprogramm kostenlos testen

Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie EasyFirma 30 Tage lang völlig unverbindlich und kostenlos. Die Angabe von Daten ist nicht notwendig.

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Vorteile der digitalen Rechnung

Digitale Rechnungen bieten zahlreiche Vorteile: Sie sind breit akzeptiert, schnell erstellt und sparen Unternehmen Zeit sowie Kosten. Der Versand per E-Mail entfällt den Aufwand für Druck und Postweg, schont Ressourcen und die Umwelt. Zudem erleichtern sie den gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsdatenaustausch mit Behörden und ermöglichen eine effiziente Abwicklung.

Rechtliches

Für den Vorsteuerabzug muss eine elektronische Rechnung folgende Voraussetzungen erfüllen:

Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung und Aufbewahrung

E-Rechnungen können in verschiedenen Formaten vorliegen, wobei PDF besonders geeignet ist. Die Übermittlung kann frei gewählt werden, solange sie digital erfolgt.

Die Aufbewahrungsfrist beträgt in:

Wichtig ist, dass die Rechnung lesbar bleibt und die Echtheit der Herkunft sowie die Unversehrtheit gewährleistet sind. Während früher eine digitale Signatur erforderlich war, kann dies heute durch ein innerbetriebliches Kontrollverfahren sichergestellt werden – sowohl für Papier- als auch für elektronische Rechnungen.

Hinweis zum Vorsteuerabzug

Ob E-Rechnung oder nicht: Jede Rechnung muss, soll sie vorsteuerabzugsfähig sein, die in § 14 und § 15 UStG genannten Voraussetzungen erfüllen. Siehe dazu Allgemeine Anforderungen an eine vorsteuerabzugsberechtigte Rechnung.

E-Rechnungen schnell & ohne Abo erstellen

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Unterstützt ZUGFeRD & XRechnung
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Häufige Fragen (FAQ)

Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zur elektronischen Rechnungen, zu passender Software und zur E-Rechnungspflicht.

Grundlagen

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem digitalen Format, die maschinell verarbeitet wird.

Ja, ab 2025 für den Empfang und sukzessive für das Erstellen und Versenden im B2B-Bereich.

Mehr zur E-Rechnungspflicht erfahren Sie hier.

Seit 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können und ab 2026 auch erstellen und versenden.

Die E-Rechnungspflicht gilt für alle Unternehmen, die Rechnungen im B2B-Bereich versenden oder empfangen.

Die E-Rechnungspflicht bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen:

  • Effizienzsteigerung: Durch die automatisierte Rechnungsverarbeitung sinkt der manuelle Aufwand, und Buchhaltungsprozesse laufen schneller ab.
  • Fehlerreduktion: Strukturiert erstellte E-Rechnungen verringern Fehlerquellen und erleichtern die Überprüfung.
  • Kostenersparnis: Durch den Wegfall von Papier-, Druck- und Versandkosten sinken die Ausgaben langfristig.
  • Nachhaltigkeit: Die elektronische Abwicklung schont die Umwelt durch weniger Papierverbrauch.
  • Schnellere Zahlungen: Da E-Rechnungen schneller bearbeitet und genehmigt werden, können Zahlungen effizienter erfolgen, was die Liquidität verbessert.

Erstellen, versenden und validieren

Das ist ein Programm, mit dem Unternehmen elektronische Rechnungen erstellen, versenden und verwalten können.

Die Validierung von elektronischen Rechnungen erfolgt mittels Software. Mit EasyFirma werden eingehende E-Rechnungen durch Import validiert.

ZUGFeRD-Validatoren finden Sie hier.

E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format können per E-Mail versendet werden.

Nein, mit Word oder Excel ist es nicht möglich, elektronische Rechnungen zu erstellen. Eine spezielle Software für E-Rechnungen wie EasyFirma wird benötigt.

EasyFirma ist einfach zu bedienen und unterstützt Erstellung und Verarbeitung gesetzeskonformer Formate,  ohne Folgekosten.

Nein, für EasyFirma benötigen Sie kein Abo. Die Software wird einmalig gekauft.

Formate und Standards

Zulässige Formate für die E-Rechnung in Deutschland sind ZUGFeRD und XRechnung.

ZUGFeRD ist ein standardisiertes Format für elektronische Rechnungen in Deutschland, das für Menschen lesbare PDF-Dateien mit maschinenlesbaren XML-Daten kombiniert.

Mehr Informationen über ZUGFeRD erhalten Sie hier.

Eine XRechnung ist ein standardisiertes, elektronisches Rechnungsformat in Deutschland, das rein aus strukturierten und maschinenlesbaren XML-Daten besteht.

Hier erfahren Sie mehr über XRechnung.

E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format können per E-Mail versendet werden.

BT-Felder (Business Terms) sind standardisierte Datenfelder in E-Rechnungen, die wichtige Angaben wie Rechnungsnummer, Datum und Beträge enthalten.

Umsetzung und Anforderungen

Elektronische Rechnungen müssen unveränderbar und manipulationssicher archiviert werden.

Elektronische Rechnungen müssen in Deutschland für 10 Jahre aufbewahrt werden.

Eine E-Rechnung muss dieselben Pflichtangaben enthalten wie alle anderen Rechnungen.

Können Sie keine E-Rechnungen nicht empfangen, entfällt der Vorsteuerabzug, und Sie haben keinen Anspruch auf eine alternative Rechnung in Papierform oder als PDF.

Rechtliche und steuerliche Fragen

E-Rechnungen sind genauso rechtsgültig wie Papier- oder PDF-Rechnungen, solange sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Nein. PDF-Rechnungen sind keine E-Rechnungen.

Besondere Anwendungsfälle und Ausnahmen

Eine elektronische Rechnung kann an Endverbraucher nur gesendet werden, wenn diese zugestimmt haben.

Ab 2025 muss jeder Unternehmer in Deutschland E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.

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