E-Rechnungen archivieren
Das ordnungsgemäße Archivieren von Rechnungen
Gemäß den Regeln zur ordnungsgemäßen Buchführung (GoB) sind Sie, unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens, verpflichtet, Rechnungen korrekt zu archivieren. Für die Archivierung gelten bestimmte Voraussetzungen, darunter die revisionssichere Aufbewahrung, was bedeutet, dass die Dokumente für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer unverändert bleiben müssen. Derzeit sind Papier- und PDF-Rechnungen noch erlaubt, jedoch ändert sich dies schrittweise mit der Einführung der B2B-E-Rechnungspflicht ab dem 01.01.2025 für bestimmte Transaktionen. Ab diesem Zeitpunkt werden Sie vermehrt E-Rechnungen verwenden, die im strukturierten Format gemäß der Norm EN 16931 erstellt werden. Ab dann müssen Sie in der Lage sein, auch diese Rechnungen ordnungsgemäß zu archivieren.
Wie müssen Rechnungen archiviert werden?
Für die Archivierung von Papier- und PDF-Rechnungen gelten strenge Anforderungen, sodass die Belege über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren hinweg ordnungsgemäß gespeichert und zugänglich bleiben. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Rechnungen unveränderbar und jederzeit lesbar sind. Eine ordnungsgemäße Archivierung erfordert zudem die Sicherstellung, dass die Rechnungen jederzeit auffindbar und nachvollziehbar sind. Folgende Anforderungen sind dabei zu berücksichtigen:
Welche Anforderungen gibt es?
Anforderung | Beschreibung |
---|---|
Revisionssicherheit | Die Rechnungen müssen unveränderbar und vollständig aufbewahrt werden. Änderungen dürfen nicht nachträglich möglich sein. |
Lesbarkeit | Die Rechnungen müssen während der gesamten Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren lesbar bleiben. Verblassende Papierbelege sollten digitalisiert werden. |
Auffindbarkeit | Rechnungen müssen geordnet und strukturiert archiviert werden, sodass sie jederzeit schnell und effizient auffindbar sind. |
Zugriff | Die Rechnungen müssen bei einer Betriebsprüfung jederzeit zugänglich und lesbar sein, ohne dass es zu Verzögerungen kommt. |
Aufbewahrungsfrist | Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Rechnungen beträgt in der Regel 10 Jahre. |
Wie können diese umgesetzt werden?
Rechnungstyp | Möglichkeiten der Aufbewahrung |
---|---|
PDF-Rechnungen |
|
Papierrechnungen |
|
Archivierung von E-Rechnungen
E-Rechnungen unterscheiden sich von herkömmlichen Rechnungen, da sie nicht nur aus einem lesbaren Dokument bestehen, sondern auch aus einem maschinenlesbaren XML-Code, der die strukturierten Rechnungsdaten enthält. Dieser Code ist essenziell, da er für die automatisierte Verarbeitung der Rechnungsdaten durch verschiedene Softwarelösungen genutzt wird. Bei der Archivierung von E-Rechnungen ist daher darauf zu achten, dass nicht nur das visuelle Dokument (z. B. eine PDF-Datei) archiviert wird, sondern insbesondere auch der XML-Code.
Dieser maschinenlesbare Code muss revisionssicher und unverändert aufbewahrt werden. Die E-Rechnung erfüllt nur dann die rechtlichen Vorgaben, wenn der vollständige Datensatz inklusive des XML-Codes archiviert wird. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass ihre Archivierungslösungen in der Lage sind, den strukturierten Teil der E-Rechnung gemäß den gesetzlichen Anforderungen zu speichern und jederzeit zugänglich zu machen.
Archivieren mit EasyFirma
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenMit EasyFirma exportieren Sie E-Rechnungen einfach als ZIP-Ordner. Die ZIP-Datei kann dann archiviert werden. Eine einfache Lösung ist das Speichern in einem WORM-System. Ein solches Speichersystem ermöglicht die rechtssichere Archivierung Ihrer E-Rechnungen.
Sobald der ZIP-Ordner auf dem Computer gespeichert ist, können Sie diese Datei auf eine BluRay, CD-ROM, CD-R gebrannt oder auf einem sonstigen WORM-Datenträger unveränderbar gespeichert werden. Wichtig ist, dass die Archivierung der E-Rechnungen protokolliert wird.
Angaben ohne Gewähr. Bitte halten Sie in jedem Fall zu den gesetzlichen Anforderungen Rücksprache mit Ihrem Steuerberater.
EasyFirma: Das einfache Rechnungsprogramm
Einfach zu bedienen: Intuitive Benutzeroberfläche, die keine speziellen Vorkenntnisse erfordert.
100% Rechtssicher: Mit EasyFirma erstellen Sie E-Rechnungen, die allen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
PC oder Onlineversion: Flexibler Einsatz entweder als installierbare Software oder als Onlineversion.
Mehrbenutzer/Netzwerkfähig: Gleichzeitige Nutzung durch mehrere Benutzer via Netzwerk oder SQL-Server möglich.
Kosten: ab 195,- € netto. Fixpreis, kein Abo.
30 Tage kostenlos testen
Warum EasyFirma 3?
EasyFirma 3 verfügt über alle Funktionen die Sie für Ihre tägliche Büroarbeit benötigen.
Besonders einfach zu bedienen
EasyFirma 3 ist ein Rechnungsprogramm, das durch seine Benutzerfreundlichkeit besticht und speziell für die Anforderungen kleiner Unternehmen und Freiberufler konzipiert wurde. Es ist so gestaltet, dass auch Personen ohne tiefgreifende Computerkenntnisse sich mühelos zurechtfinden. Sollten dennoch Fragen auftreten, steht Ihnen unser Support-Team jederzeit gerne zur Verfügung - sei es per Telefon, E-Mail oder auch durch Fernwartung.
Ohne Folgekosten - kein Abo
Einmalzahlung garantiert! Mit der Nutzung von EasyFirma 3 entstehen Ihnen keinerlei wiederkehrende Gebühren. Sämtliche Aktualisierungen erhalten Sie ohne Zusatzkosten direkt als Online-Update. Es gibt keine Abonnementpflicht und keine verborgenen Folgekosten für die Software. Nach dem Erwerb profitieren Sie zudem von einer 2-jährigen Garantie.
E-Rechnung: Unterstützt ZUGFeRD und XRechnung
EasyFirma unterstützt auch die elektronischen Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung. Damit können Sie problemlos E-Rechnungen erstellen, erhalten, validieren und archivieren.
Kundenstimmen zur Rechnungssoftware
Über 300 positive Kundenstimmen die für sich sprechen
EasyFirma hat weit über 300 positive Kundenbewertungen erhalten, die für sich sprechen. Erfahren Sie jetzt, warum EasyFirma 3 die ideale Wahl für Sie ist.
Jetzt EasyFirma 30 Tage ohne Risiko testen
Starten Sie noch heute und überzeugen Sie sich von den vielen Vorteilen von EasyFirma.
Testen Sie 30 Tage unverbindlich und ohne Angabe von Daten.