Buchaltung (GoB) mit EasyFirma
Ist EasyFirma GoB-konform ?
Ja, mit EasyFirma ist es möglich, die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) einzuhalten.
Alle Funktionen und Module von EasyFirma, einschließlich der Registrierkasse, des Warenwirtschaftsprogramms und der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und unterstützen eine Buchführung gemäß den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).
Bei korrekter Anwendung ermöglicht Ihnen EasyFirma, in Ihrem Unternehmen ein GoB-konformes Rechnungs- und Belegwesen zu führen. Die nachfolgenden Hinweise sollen Ihnen dabei als Unterstützung dienen.
Wer ist buchführungspflichtig?
Mit der Pflicht zur Führung von Büchern ist rechtlich die Einrichtung einer doppelten Buchführung und die Erstellung eines daraus abgeleiteten Jahresabschlusses gemeint. Wer buchführungspflichtig ist, ergibt sich einerseits dem Unternehmensrecht (§ 189 UGB) und anderseits aus dem Steuerrecht (§§ 124 ff BAO). Danach sind buchführungspflichtig insbesondere:
- Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, SE)
- Personengesellschaften und Einzelunternehmer ab einem Umsatz von € 550.000 pro Jahr (§ 125 BAO)
- Vereine ab € 1 Mio Umsatz pro Jahr
Die GoB-Sperre in EasyFirma
Mit der GoB-Sperre sorgen Sie dafür, dass Ihre elektronisch gespeicherten Belege nicht mehr geändert werden können. Dies ist eine Voraussetzung der GoB.
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Mehr InformationenBelege in EasyFirma sperren – Wie funktionierts?
Starten Sie EasyFirma und klicken Sie auf Einstellungen.
Wählen Sie in den Einstellungen 8. Lizenz u. Upgrade und Sie finden weiter unten den Punkt GoB-Sperre. Haken Sie diesen Punkt an.
Nun öffnet sich ein Dialogfenster und Sie werden darum gebeten zu bestätigen, dass die GoB-Sperre aktiviert wird. Klicken Sie auf Ja, wenn Sie die Sperre aktivieren möchten.
Bitte beachten Sie, dass sich das nicht mehr rückgängig machen lässt.
Bei aktivierter GoB-Sperre finden Sie unter Rechnungen in der obigen Leiste den Punkt GoB-Sperre. Durch das Klicken darauf können Sie Rechnungen sperren. Vor einer solchen Sperre werden Sie darum gebeten, dies mit Klick auf Ja zu bestätigen. Nach aktivierter Sperre können Rechnungen nicht mehr bearbeitet werden. Sie können diese allerdings weiter als bezahlt/unbezahlt markieren und stornieren.
Gesperrte Rechnungen werden mit einem Schloss gekennzeichnet.
In der Rechnungsübersicht wird Ihnen nun der Zeitpunkt der Sperre angezeigt.
Wichtiger Hinweis
EasyFirma erleichtert Ihnen die tägliche Büroarbeit und liefert wichtige Vorarbeiten für Ihr Rechnungswesen. Das Programm ersetzt aber keine doppelte Buchführung und ändert nichts an Ihrer Pflicht zur Einhaltung der GoB und sonstiger rechtlicher Bestimmungen.
Beachten Sie, dass für die Einhaltung der GoB nicht nur technische, sondern auch organisatorische Vorkehrungen getroffen werden müssen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich an einen Steuerberater oder einen gewerblichen Buchhalter.
Weitere Informationen dazu in im Memorandum von unserem Rechtsanwalt Dr. Andreas Manak:
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EasyFirma 3 ist ein Rechnungsprogramm, das durch seine Benutzerfreundlichkeit besticht und speziell für die Anforderungen kleiner Unternehmen und Freiberufler konzipiert wurde. Es ist so gestaltet, dass auch Personen ohne tiefgreifende Computerkenntnisse sich mühelos zurechtfinden. Sollten dennoch Fragen auftreten, steht Ihnen unser Support-Team jederzeit gerne zur Verfügung - sei es per Telefon, E-Mail oder auch durch Fernwartung.
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