MwSt Rechner: Umsatzsteuer einfach berechnen

Mehrwertsteuer-Rechner

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Ergebnis Berechnung

Nettobetrag:

Mehrwertsteuer:

Bruttobetrag:

MwSt Rechner/USt Rechner: Kostenlos, einfach, schnell

Mit unserem flexiblen MwSt-Rechner berechnen Sie die Umsatzsteuer schnell und einfach. 

Wählen Sie den Umsatzsteuersatz und geben Sie Netto-, Brutto- oder MwSt-Betrag ein. Sofort werden Ihnen alle berechneten Beträge im Ergebnisbereich angezeigt.

Mit unserem Rechner sind nicht nur die üblichen Steuersätze von 7 und 19 % wählbar, sondern auch individuelle, zum Beispiel für die Landwirtschaft oder andere Länder.

  • Einfach, kostenlos & werbefrei
  • MwSt-Sätze 19 %, 7 % und individuelle möglich
  • Brutto-, Netto- und Mehrwertsteuerbeträge eingeben

Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer?

Beide Begriffe hört man häufig. Doch welcher ist korrekt?

In Deutschland und Österreich heißt es offiziell Umsatzsteuer (Abkürzung: USt). Das geht hervor aus den Umsatzsteuergesetzen hervor:

Umgangssprachlich wird in den beiden Ländern allerdings meist der Begriff Mehrwertsteuer (Abkürzung: MwSt) verwendet. Aus diesem Grund nennen wir unseren Rechner MwSt-Rechner.

In der Schweiz ist Mehrwertsteuer (Abkürzung: MWST) der offizielle Begriff (MWSTG Schweiz).

Interessant: Vor Einführung des Umsatzsteuergesetzes im Jahr 1973 hieß die Steuer auch in Deutschland Mehrwertsteuer. Eingeführt wurde sie historisch als Stempelsteuer.

Mehr erfahren Sie in der Geschichte der Mehrwertsteuer in Deutschland.

Kurz erklärt: Was ist die Mehrwertsteuer?

Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) ist eine Gemeinschafts- und Verkehrssteuer, durch welche private und öffentliche Verbraucher belastet werden. Die Mehrwertsteuer gilt als indirekte Steuer, weil sie nicht direkt vom Steuerpflichtigen an das Finanzamt abgeführt wird, sondern über Dritte – in der Regel Unternehmen – erhoben wird.

Wie wird die Umsatzsteuer gezahlt?

Obwohl die Mehrwertsteuer vom Verbraucher gezahlt wird – etwa an der Supermarktkasse –, sind es die Unternehmen, die sie an das Finanzamt abführen müssen. Sie sammeln die Steuer im Auftrag des Staates ein und reichen sie regelmäßig weiter. Das macht die Mehrwertsteuer zu einer sogenannten indirekten Steuer.

Unternehmen führen die eingenommene Umsatzsteuer regelmäßig an das Finanzamt ab – meist monatlich oder vierteljährlich. Dabei wird die vereinnahmte Steuer mit der gezahlten Vorsteuer verrechnet, und nur der Differenzbetrag muss überwiesen werden.

Die Voranmeldungen an das Finanzamt erfolgen durch Unternehmen bzw. ihre Steuerberater über die sog. Umsatzsteuervoranmeldungen.

Wie funktioniert der Mehrwertsteuerrechner?

Sie geben einfach den Brutto-, Netto- oder Umsatzsteuerbetrag ein und der Rechner zeigt direkt alle Werte an. Dabei lässt sich der gewünschte Steuersatz bequem auswählen. Neben den üblichen Sätzen (19 % & 7 %) können Sie auch einen individuellen Satz eingeben.

Unser Rechner kann völlig kostenlos und ohne Anmeldung genutzt werden. Es werden keine Daten gespeichert.

Beispiel & Formel: Mehrwertsteuer berechnen

Die Umsatzsteuer wird einfach berechnet. Zum Nettopreis wird der prozentuale Steuerbetrag hinzugerechnet.

Bei einem Nettobetrag von 100 Euro und einem Mehrwertsteuersatz von 19 % ergibt sich ein Bruttobetrag von 119 Euro.

Formel:

100 x 1,19 = 119

Etwas komplizierter ist es, wenn der Nettobetrag aus dem Bruttobetrag errechnet werden soll. Ein häufiger Fehler ist, dass bei einem Bruttobetrag von 100 Euro fälschlicherweise angenommen wird, dass die Umsatzsteuer 19 Euro beträgt, denn schließlich sind 19 % von 100 Euro 19 Euro.

Doch genau darin liegt der Fehler. Die Mehrwertsteuer beträgt nämlich nicht 19 % der Bruttosumme, sondern 19 % des Nettobetrags, der im Bruttobetrag enthalten ist. Um also den Nettobetrag korrekt aus dem Bruttobetrag zu berechnen, muss man den Bruttobetrag durch 1,19 teilen (bei einem Umsatzsteuersatz von 19 %).

Beispiel mit Formel:

Bruttobetrag: 100 Euro
Nettobetrag = 100 € ÷ 1,19 = 84,03 €
Umsatzsteuer = 100 € − 84,03 € = 15,97 €

Die tatsächliche Umsatzsteuer in diesem Fall beträgt also 15,97 €nicht 19 €, wie oft fälschlich angenommen. Diese Verwechslung passiert häufig, weil intuitiv mit dem Bruttobetrag als Berechnungsgrundlage gearbeitet wird, obwohl sich der Steuersatz auf den Nettobetrag bezieht.

Für andere Umsatzsteuersätze (z. B. 7 %) wird entsprechend durch 1,07 geteilt.

Diese korrekte Berechnung ist insbesondere in der Buchhaltung, Rechnungsstellung und Preisgestaltung wichtig, um steuerlich sauber zu arbeiten.

EasyFirma: Leistungsstarke MwSt-Funktionen

Mit unserer leistungsstarken Rechnungssoftware wird die Mehrwertsteuer bei Rechnungserstellung und Kalkulation von Angeboten automatisch berechnet.

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Bei der Nutzung von EasyFirma brauchen Sie sich um die MwSt-Berechnung nicht zu kümmern.

Dies geschieht völlig automatisch. Geben Sie einfach den Betrag der Produkte oder Dienstleitungen an, wählen Sie den Steuersatz und in der Rechnung werden Netto-, Brutto- und Umsatzsteuerbetrag korrekt angegeben.

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Mehrwertsteuer automatisch berechnen mit EasyFirma
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Handwerker: Umsatzsteuer für Lohnanteil korrekt ausweisen

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Sofern Sie die Lohnkosten in Ihren Rechnungen ausweisen, wird auch der Umsatzsteuerbetrag separat mit dem Lohnteil ausgewiesen.

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Unterschiedliche Steuersätze in einer Rechnung nutzen & ausweisen

Sofern Sie unterschiedliche Steuersätze in einer Rechnung verwenden, zum Beispiel 19 % und 7 % werden diese auf Positionsebene angegeben.

Außerdem werden die Mehrwertsteuerbeträge in der Rechnung übersichtlich aufgeschlüsselt.

19 % und 7 % in einer Rechnung ausweisen
Unterschiedliche Steuersätze in Rechnung nutzen mit EasyFirma

EasyFirma: Diverse Umsatzsteuersätze möglich

EasyFirma erlaubt die Nutzung unterschiedlichster Mehrwertsteuersätze. 

MwSt-Sätze in EU-Ländern und der Schweiz

Hier finden Sie eine übersichtliche Tabelle mit allen Mehrwertsteuersätzen der EU-Staaten und der Schweiz.

Wichtig: In einigen Ländern gibt es Sondersätze und -verordnungen, wodurch auch Umsatzsteuersätze möglich sind, die in dieser Tabelle nicht aufgelistet sind. In der Schweiz zum Beispiel beträgt der Sondersatz für Beherbergung 3,8 %. In Deutschland gilt für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe die sog. Durchschnittssatzbesteuerung.

Quelle: europa.eu

Stand: April 2025 – Alle Angaben ohne Gewähr!

StaatNormaler
Satz (%)
Ermäßigter
Satz (%)
Deutschland (DE)197
Österreich (AT)2010 / 13
Schweiz (CH)8,12,6
Belgien (BE)216 / 12
Bulgarien (BG)209
Zypern (CY)195 / 9
Tschechien (CZ)2112 / 0
Dänemark (DK)250
Estland (EE)229
Griechenland (EL)246 / 13
Spanien (ES)2110
Finnland (FI)25,510 / 14
Frankreich (FR)205,5 / 10
Kroatien (HR)255 / 13
Ungarn (HU)275 / 18
Irland (IE)239 / 13,5
Italien (IT)225 / 10
Litauen (LT)215 / 9
Luxemburg (LU)178
Lettland (LV)215 / 12
Malta (MT)185 / 7
Niederlande (NL)219
Polen (PL)235 / 8
Portugal (PT)236 / 13
Rumänien (RO)195 / 9
Schweden (SE)256 / 12
Slowenien (SI)225 / 9,5
Slowakei (SK)2310

Die Geschichte der Mehrwertsteuer in Deutschland

Die Mehrwertsteuer wurde in Deutschland am 1. Januar 1968 eingeführt und löste das bis dahin geltende System der Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer ab. Ziel war eine Vereinfachung und Modernisierung des Steuersystems sowie die Anpassung an europäische Standards. Die neue Steuerform folgte dem französischen Modell, bei dem nicht der gesamte Umsatz, sondern nur der geschaffene Mehrwert besteuert wird – mit Vorsteuerabzug auf jeder Stufe der Wertschöpfungskette.

Das Umsatzsteuergesetz in seiner heutigen Struktur wurde am 21. Februar 1973 verabschiedet und trat am 1. Januar 1974 in Kraft. Es ersetzte die bis dahin gültige Fassung aus dem Jahr 1951 und übernahm das bereits seit 1968 geltende Mehrwertsteuersystem in ein neu gefasstes Gesetz. Ziel war eine klarere, systematischere Gesetzesstruktur, die auch den Anforderungen der Europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie besser gerecht wurde.

Die Ursprünge indirekter Besteuerung reichen in Deutschland jedoch viel weiter zurück. Bereits im 19. Jahrhundert spielte die Stempelsteuer eine zentrale Rolle. Sie wurde auf Urkunden, Verträge und andere Rechtsgeschäfte erhoben und war eine frühe Form der Verkehrsteuer. Obwohl sie vergleichsweise unauffällig war, entwickelte sie sich im Laufe der Zeit zu einer bedeutenden Einnahmequelle – allerdings auch zu einem bürokratisch belastenden Instrument. Mit der Mehrwertsteuer wurde schließlich ein transparenteres und wirtschaftsfreundlicheres Besteuerungsmodell etabliert, das bis heute besteht und regelmäßig angepasst wurde – sowohl in den Steuersätzen als auch im Geltungsbereich.

Häufige Fragen (FAQ) zum USt-Rechner

Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?

Inhaltlich gibt es keinen Unterschied – rechtlich heißt es in Deutschland „Umsatzsteuer“, im Alltag wird aber oft von „Mehrwertsteuer“ gesprochen. Beide Begriffe meinen dieselbe Steuer, die beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen anfällt.

Wie funktioniert der Mehrwertsteuer-Rechner?

Einfach Betrag eingeben, Steuersatz auswählen (z. B. 19 % oder 7 %) und berechnen lassen. Der Rechner zeigt Ihnen sofort den Netto-, Steuer- oder Bruttobetrag – je nachdem, was Sie wissen möchten.

Für welche Steuersätze ist der Rechner geeignet?

Sie können jeden beliebigen Steuersatz berechnen – z. B. 19 % (Standard), 7 % (ermäßigt), aber auch spezielle Sätze (zum Beispiel für die Landwirtschaft) oder ausländische MwSt-Sätze, falls Sie international rechnen.

Kann ich den Rechner auch als Unternehmer nutzen?

Ja! Der Rechner ist ideal für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer, die schnell Beträge für Rechnungen, Angebote oder Preisberechnungen kalkulieren möchten.

Ist die Nutzung des Rechners kostenlos?

Ja, der Mehrwertsteuer-Rechner ist komplett kostenlos und anonym nutzbar – ohne Anmeldung oder Dateneingabe.

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Benutzerfreundlichkeit: EasyFirma ist intuitiv und einfach zu bedienen. Auch ohne technische Vorkenntnisse nutzen Sie unsere Software problemlos.

Umfangreich: Teilrechnungen, Sammelrechnungen, Schlussrechnungen möglich

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Kundenstimmen zu EasyFirma

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