Leitweg-ID Zusammensetzung - einfach erklärt
Die Leitweg-ID wird vor allem im Rahmen des XRechnung-Formats und des ZUGFeRD-Standards eingesetzt, um sicherzustellen, dass die Rechnung an die korrekte Verwaltungseinheit gelangt. Sie besteht aus einer Kombination von Zahlen, Buchstaben und Bindestrichen und kann je nach Bedarf unterschiedlich lang sein (zwischen 5 und 46 Zeichen). Sie erleichtert den automatisierten Rechnungsworkflow innerhalb der öffentlichen Verwaltung.
Leitweg-ID Zusammensetzung
Die Leitweg-ID besteht aus 3 Bestandteilen:
- Grobadressierung
- Feinadressierung
- Prüfziffer
Hinweis: Grobadressierung und Prüfziffer sind verpflichtend, die Feinadressierung ist optional.
1. Grobadressierung
Kennzahl des Bundeslandes / des Bundes (2 Stellen):
• 01 Schleswig-Holstein
• 02 Hamburg
• 03 Niedersachsen
• 04 Bremen
• 05 Nordrhein-Westfalen
• 06 Hessen
• 07 Rheinland-Pfalz
• 08 Baden-Württemberg
• 09 Bayern
• 10 Saarland
• 11 Berlin
• 12 Brandenburg
• 13 Mecklenburg-Vorpommern
• 14 Sachsen
• 15 Sachsen-Anhalt
• 16 Thüringen
• 99 Bund
Kennzahl des Regierungsbezirks
Die Angabe des Regierungsbezirks ist optional, außer wenn die Kennzahl des Landkreises angegeben wird. Alternativ kann Element 2 auch eine Ordnungskennzahl des Bundes (Zahlenbereich 0-9) enthalten.
Kennzahl des Landkreises
Die Angabe dieser Kennzahl ist optional, außer wenn der Gemeindeverband oder die Gemeindekennzahl angegeben wird.
Gemeindekennzahl
- Angabe von Gemeindeverband und Gemeindekennzahl: sieben Ziffern (entspricht den Spalten F und G des Regionalschlüssels).
- Angabe nur des Gemeindeverbands: vier Ziffern (entspricht der Spalte F des Regionalschlüssels).
- Angabe nur der Gemeindekennzahl: drei Ziffern (entspricht der Spalte G des Regionalschlüssels bzw. den letzten drei Ziffern des Amtlichen Gemeindeschlüssels).
2. Feinadressierung
Die Stellen der Leitweg-ID, die auf die Grobadressierung folgen, werden als Feinadressierung bezeichnet und durch ein Bindestrich-Zeichen von der Grobadressierung getrennt. Diese Feinadressierung besteht aus bis zu 30 alphanumerischen Zeichen, also Buchstaben des lateinischen Alphabets (A-Z, Groß- und Kleinschreibung ist nicht relevant) sowie den Ziffern 0-9. Da der Bindestrich nicht in die Prüfziffernberechnung einbezogen wird, können Fehler bei der Positionierung des Bindestrichs zwischen der Grob- und Feinadressierung schwer erkannt werden. Deshalb wird empfohlen, die Feinadressierung mit einem Buchstaben zu beginnen. Die Nutzung der Feinadressierung unterliegt keiner allgemeinen Regelung und kann vom Bund oder den Ländern individuell festgelegt werden.
3. Prüfziffer
Die letzten drei Stellen der Leitweg-ID bestehen aus einer zweistelligen Prüfziffer, die durch einen Bindestrich von den übrigen Zahlen getrennt ist. Diese Prüfziffer dient der Erkennung syntaktischer Fehler in der Leitweg-ID.
Die Prüfziffer wird automatisch berechnet und basiert auf den Adressierungsdaten (Grobadressierung und Feinadressierung), jedoch ohne den Bindestrich. Zur Berechnung wird das Modulo-97-10-Verfahren nach ISO/IEC 7064:2003 angewendet, das auch bei der IBAN-Prüfung verwendet wird. Die Berechnung der Prüfziffer kann auf verschiedene Weisen durchgeführt werden, zum Beispiel rekursiv oder polynomiell.
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