Lohnkosten auf Rechnung ausweisen mit EasyFirma
Mit EasyFirma weisen Sie als Handwerker Kosten für Lohn völlig unkompliziert auf Ihren Rechnungen aus. Dadurch hat Ihr Kunde die Möglichkeit, die Arbeitsleistung steuerlich geltend zu machen.
EasyFirma ist ein leistungsstarkes Rechnungsprogramm für Handwerker mit umfangreichen E-Rechnungsfunktionen.
Handwerkerrechnung korrekt erstellen
Als Handwerker sind Sie verpflichtet, die Kosten für Arbeit in Rechnungen an Privatkunden separat auszuweisen. Dadurch hat der Kunde die Möglichkeit, diese Kosten steuerlich geltend zu machen. Mit EasyFirma weisen Sie Lohnkosten mit wenigen Klicks separat aus.
Pflicht zur Lohnkostenausweisung
Handwerker sind verpflichtet, Arbeitsleistung separat auf Rechnungen an Privatkunden auszuweisen. Diese können nämlich gemäß § 35a EStG durch den Leistungsempfänger von der Steuer abgesetzt werden. Dies allerdings nur, wenn die Rechnung korrekt erstellt ist. Das Amtsgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 15.05.2019 (Aktenzeichen: 115 C 2845/18) entschieden, dass eine solche Ausweisung sogar ohne gesonderte Vereinbarung erfolgen muss.
Lohnkosten ausweisen mit EasyFirma
Mit unserem Rechnungsprogramm für Handwerker die Arbeitsleistung getrennt aus. Für den Lohnanteil werden dann in der Rechnung, die Netto- und Bruttobeträge sowie die Umsatzsteuer angegeben.
Dadurch erhält Ihr Kunde eine übersichtliche Rechnung und kann die Lohnkosten möglicherweise bei seiner Steuererklärung geltend machen.
Wie Sie mit EasyFirma Arbeitskosten auf Rechnungen ausweisen, erfahren Sie hier.
Musterrechnung Handwerker - Material- & Lohnkosten getrennt
Auf einer Rechnung mit ausgewiesenen Lohnkosten müssen die Netto-/Bruttobeträge und die Umsatzsteuer separat aufgeführt sein. Wie Sie in der Musterrechnung sehen, erstellen Sie als Handwerker mit EasyFirma korrekte Rechnungen.
Vorteile der separaten Ausweisung von Arbeitsleistung
Warum ist eine korrekte Handwerkerrechnung wichtig?
Eine detaillierte und transparente Rechnung hilft sowohl dem Handwerker als auch dem Kunden. Sie ermöglicht eine klare Nachvollziehbarkeit der erbrachten Leistungen, verhindert Missverständnisse und erleichtert die spätere Buchhaltung oder Steuererklärung. Besonders bei Handwerksarbeiten, die steuerlich geltend gemacht werden können, ist eine präzise Trennung von Material- und Arbeitskosten erforderlich.
Voraussetzungen zur Absetzbarkeit durch den Handwerkskunden
Um Handwerkerleistungen steuerlich absetzen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Die Kosten können gemäß § 35a EStG teilweise von der Steuer abgezogen werden. Damit das Finanzamt die Absetzbarkeit anerkennt, müssen Handwerker und Kunden auf folgende Punkte achten:
✔ Arbeitskosten müssen separat ausgewiesen sein – Materialkosten sind nicht absetzbar.
✔ Rechnung erforderlich – Barzahlungsbelege oder handgeschriebene Quittungen werden nicht anerkannt.
✔ Unbare Zahlung – Die Rechnung muss per Überweisung oder Lastschrift beglichen werden.
✔ Leistung im Haushalt des Steuerpflichtigen – Arbeiten müssen in einer selbst genutzten Immobilie erfolgen.
✔ Kein Neubau – Nur Modernisierungs-, Renovierungs- oder Erhaltungsmaßnahmen sind begünstigt.
✔ Höchstgrenze beachten – Maximal 20 % der Arbeitskosten (bis zu 1.200 € Ersparnis pro Jahr) sind absetzbar.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann sich einen Teil der Handwerkerkosten über die Steuererklärung zurückholen.
Fazit
Handwerker sollten immer korrekte Rechnungen mit ausgewiesenen Lohnkosten erstellen. Das spart Ärger und Zeit. Außerdem profitiert der Kunde von einer Kosteneinsparung durch die steuerliche Absetzbarkeit.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Ausweisung von Lohnkosten
Der Leistungsempfänger kann die Arbeitsleistung unter Umständen von der Steuer absetzen.
Handwerker und Dienstleister, wie zum Beispiel Gartenpfleger, sind grundsätzlich verpflichtet, die Lohnkosten gesondert in ihrer Rechnung auszuweisen, sofern diese für Privatkunden tätig sind.
Der Kunde kann die Zahlung verweigern, bis eine korrekt ausgestellte Rechnung vorliegt.
Ja. Mit EasyFirma können die Lohnkosten getrennt ausgewiesen werden.
Weitere Funktionen von EasyFirma
EasyFirma: Optimal für Handwerker
E-Rechnungen: Mit EasyFirma erstellen Sie gesetzeskonforme E-Rechnungen in den Formaten ZUGFeRD & XRechnung.
Lohn- & Materialkosten getrennt: Materialkosten und Arbeitsleistung können getrennt dargestellt werden.
Einfach zu bedienen: Intuitive Benutzeroberfläche für ein effizientes Arbeiten.
Mehrbenutzerfähig: Gleichzeitige Nutzung durch mehrere Benutzer möglich, zum Beispiel zur Rechnungsfreigabe.
Kosten: ab 295,- € netto. Fixpreis, kein Abo.
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