AfA - Absetzung für Abnutzung
Inhaltsverzeichnis
Was ist AfA?
AfA (Absetzung für Abnutzung) ist ein steuerlicher Begriff, der die Abschreibung von langlebigen Wirtschaftsgütern beschreibt. Unternehmen können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten solcher Güter nicht sofort vollständig als steuermindernde Ausgabe geltend machen, sondern müssen sie über deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt abschreiben.
Das bedeutet, dass der Wertverlust eines Wirtschaftsguts über mehrere Jahre hinweg steuerlich berücksichtigt wird, um die tatsächliche Nutzung des Gegenstands abzubilden. Dadurch kann ein Unternehmen seinen Gewinn realistischer ausweisen und die Steuerlast gleichmäßig über die Jahre verteilen.
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Was sind Abschreibungen?
Abschreibungen sind ein wichtiger Bestandteil der Buchführung, der Unternehmensrechnung und der steuerlichen Gewinnermittlung. Sie erfassen den Wertverlust von Vermögensgegenständen – etwa bei Maschinen, Fahrzeugen oder Computern – über die Zeit.
Solche Wirtschaftsgüter verlieren durch Nutzung, Alter oder technischen Fortschritt an Wert. Dieser Wertverlust wird durch Abschreibungen systematisch und buchhalterisch festgehalten. Ziel ist es, die tatsächlichen Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer hinweg realistisch in der Gewinn- und Verlustrechnung abzubilden. Gleichzeitig wirken sich Abschreibungen steuermindernd aus, da sie als Betriebsausgaben den zu versteuernden Gewinn verringern.
Warum wird abgeschrieben?
- Realistische Bewertung: Abschreibungen sorgen dafür, dass der Buchwert eines Vermögensgegenstands dem tatsächlichen Wert näherkommt.
- Verteilung der Anschaffungskosten: Die Kosten werden auf mehrere Jahre verteilt – je nachdem, wie lange das Gut genutzt wird.
- Steuerliche Wirkung: Abschreibungen mindern den Gewinn und damit auch die Steuerlast eines Unternehmens.
Unterschied zwischen Absetzung und Abschreibung
Bei der Absetzung erfolgt die steuerliche Berücksichtigung der vollen Kosten direkt.
Bei der Abschreibung wird eine Anschaffung über mehrere Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht.
Arten von Abschreibungen
- Planmäßige Abschreibung: Erfolgt regelmäßig nach einem festgelegten Plan (jährlich) und richtet sich nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer.
- Außerplanmäßige Abschreibung: Wird vorgenommen, wenn ein unerwarteter Wertverlust eintritt (z. B. durch Beschädigung oder Naturkatastrophe).
Abschreibungsmethoden: linear und degressiv
Es gibt mehrere Abschreibungsmethoden. Die zwei wichtigsten sind zum einen die lineare Abschreibung und zum anderen die degressive Abschreibung.
Lineare Abschreibung
Die lineare Abschreibung ist die in der Praxis am häufigsten verwendete Methode der Absetzung für Abnutzung (AfA). Dabei werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Wirtschaftsguts gleichmäßig über die gesamte Nutzungsdauer verteilt.
Das bedeutet: Jedes Jahr wird derselbe Betrag abgeschrieben – bis das Wirtschaftsgut vollständig abgeschrieben ist. Die Nutzungsdauer richtet sich nach den AfA-Tabellen des Finanzamts, in denen für verschiedene Wirtschaftsgüter einheitliche Zeiträume festgelegt sind.
Diese Methode ist besonders übersichtlich und einfach zu handhaben, da der Abschreibungsbetrag konstant bleibt.
Wichtiges zur linearen Abschreibung:
- Gleichmäßige Verteilung der Kosten über die Nutzungsdauer
- Nutzung der AfA-Tabellen zur Bestimmung der Abschreibungsdauer
- Abschreibungsbeginn: im Monat der Anschaffung (monatsgenau im ersten Jahr)
- Wirtschaftsgüter müssen dem Betriebsvermögen zugeordnet sein
- Der jährliche Betrag mindert den Gewinn und damit die Steuerlast
Beispiel
Ein Computer wird für 1.500 € gekauft. Laut AfA-Tabelle beträgt die Nutzungsdauer 3 Jahre.
→ Jährliche Abschreibung: 1.500 € ÷ 3 = 500 € pro Jahr
Degressive Abschreibung
Die degressive Abschreibung ist eine Alternative zur linearen Methode und erlaubt eine höhere Abschreibung in den ersten Jahren der Nutzungsdauer. Dabei wird nicht jedes Jahr derselbe Betrag abgeschrieben, sondern ein fester Prozentsatz vom jeweils verbleibenden Buchwert.
Das führt dazu, dass der Wert eines Wirtschaftsguts am Anfang stärker und später langsamer abgeschrieben wird – was besonders attraktiv sein kann, wenn ein Unternehmen in den ersten Jahren mehr steuerlichen Aufwand geltend machen möchte.
Diese Methode ist steuerlich nur in bestimmten Jahren und unter bestimmten Bedingungen zulässig (z. B. als Konjunkturmaßnahme).
Beispiel
Eine Maschine kostet 10.000 €. Es wird degressiv mit 20 % pro Jahr abgeschrieben.
Jahr 1: 10.000 € × 20 % = 2.000 €
Jahr 2: 8.000 € × 20 % = 1.600 €
Jahr 3: 6.400 € × 20 % = 1.280 €
…usw.
Die Abschreibungsbeträge werden jedes Jahr geringer, weil sie vom verbleibenden Restwert berechnet werden.
Aktuelle Regeln zur degressiven Abschreibung (Stand 2025)
Die degressive AfA gemäß § 7 Abs. 1a EStG (eingeführt durch das Wachstumschancengesetz 2024) gilt für neue bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Zeitraum vom 1. April 2024 bis 31. Dezember 2024 angeschafft oder hergestellt wurden.
Abschreibung mit dem 2,0-fachen der linearen AfA, maximal 20 % pro Jahr
Anwendbar nur auf Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb langfristig dienen
Nicht anwendbar auf Gebäude oder immaterielle Wirtschaftsgüter
Lineare Abschreibung
Gleichmäßige Verteilung des Abschreibungsbetrags über die gesamte Nutzungsdauer.
Degressive Abschreibung
Höherer Abschreibungsbetrag zu Beginn, der mit der Zeit abnimmt.
AfA: Bedeutung für Ihr Unternehmen
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein zentrales Mittel für Unternehmen, um Investitionen in das Anlagevermögen steuerlich geltend zu machen. Indem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt werden, mindert die AfA den steuerpflichtigen Gewinn – und damit auch die Steuerlast. Das schafft finanziellen Spielraum und kann die Liquidität des Unternehmens nachhaltig verbessern.
Die Höhe der jährlichen Abschreibung richtet sich unter anderem nach der Art des Wirtschaftsguts und der festgelegten Nutzungsdauer, die in den AfA-Tabellen des Finanzamts vorgegeben ist. Meist erfolgt die Abschreibung in gleichmäßigen Beträgen (linear), es gibt jedoch auch abweichende Methoden – etwa für bewegliche Wirtschaftsgüter oder Sonderregelungen bei Gebäuden.
Wichtig: Der steuerlich anerkannte Abschreibungswert muss nicht dem tatsächlichen Markt- oder Gebrauchswert eines Vermögensgegenstands entsprechen. Die AfA dient vor allem dazu, Anschaffungskosten rechnerisch und steuerlich sinnvoll auf mehrere Jahre zu verteilen.
AfA: Gesetzliche Regelung
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) wird in § 7 EStG (Einkommensteuergesetz) geregelt. Dort ist festgelegt, dass Kosten für Anschaffung und Herstellung auf die Nutzungsdauer zu verteilen sind.
Wie wird AfA berechnet?
Die Berechnung der AfA ist grundsätzlich einfach. Bei der linearen Methode wird der Anschaffungswert eines Wirtschaftsguts durch die vorgeschriebene Nutzungsdauer geteilt. Das Ergebnis ist der jährliche Abschreibungsbetrag, der über die Laufzeit hinweg gleich bleibt.
Formel:
Jährliche AfA = Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer
Beispiel: Ein Anlagegut kostet 1.000 € und hat laut Finanzbehörde eine Nutzungsdauer von 10 Jahren.
→ 1.000 € ÷ 10 = 100 € AfA pro Jahr
In manchen Fällen sind auch degressive Abschreibungen oder Sonderabschreibungen erlaubt, die einen höheren Aufwand in den ersten Jahren ermöglichen – vor allem bei beweglichen Wirtschaftsgütern.
Amtliche AfA-Tabellen
Die AfA-Tabellen, die von der Finanzverwaltung herausgegeben werden, sind die Grundlage für die Bestimmung der regelmäßigen Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts. Sie legen für eine Vielzahl von Branchen und Gütern fest, über welchen Zeitraum eine Abschreibung steuerlich zulässig ist. Unternehmen sind nicht völlig frei in der Schätzung der Nutzungsdauer – die Tabellen sorgen für einheitliche und nachvollziehbare Abschreibungszeiträume.
Die aktuellen AfA-Tabellen sind online frei zugänglich und werden regelmäßig aktualisiert. Ein Blick hinein lohnt sich bei jeder Investition ins Anlagevermögen.
Hier gelangen Sie zu den amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums.
Nur noch 1 Jahr Nutzungsdauer für Computerhardware und Software
Seit 2021 gilt für Computerhardware und Software eine verkürzte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von nur noch einem Jahr. Dadurch können Unternehmen und Selbstständige entsprechende Anschaffungen sofort im Jahr der Anschaffung vollständig absetzen – unabhängig vom Kaufpreis. Diese Regelung betrifft unter anderem Computer, Notebooks, Server, Peripheriegeräte sowie Betriebs- und Anwendersoftware. Ziel der Änderung ist es, der schnellen technologischen Entwicklung Rechnung zu tragen und Investitionen zu fördern.
Abschreibungen von Gütern mit geringem Wert (GWG)
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind abnutzbare, bewegliche und selbstständig nutzbare Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 800 Euro netto. Sie können im Jahr der Anschaffung sofort vollständig abgeschrieben werden. Alternativ können Güter zwischen 250 und 1.000 Euro in einen Sammelposten aufgenommen und über fünf Jahre gleichmäßig abgeschrieben werden. Diese Regelung erleichtert die steuerliche Erfassung kleinerer Anschaffungen und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Haufige Fragen (FAQ) zu AfA
AfA kann von allen Unternehmern, Freiberuflern und Selbstständigen geltend gemacht werden, die Anlagegüter im Betriebsvermögen nutzen. Auch Körperschaften wie GmbHs oder Vereine dürfen Abschreibungen steuerlich nutzen.
Abgeschrieben werden können alle abnutzbaren, betrieblich genutzten Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr – zum Beispiel Maschinen, Büroausstattung, Fahrzeuge oder Software.
Die lineare AfA berechnet sich, indem die Anschaffungskosten durch die voraussichtliche Nutzungsdauer geteilt werden. Beispiel: Ein Laptop kostet 1.000 Euro und hat eine Nutzungsdauer von 3 Jahren → 1.000 ÷ 3 = 333,33 Euro AfA pro Jahr.
Bei der linearen AfA wird jedes Jahr derselbe Betrag abgeschrieben. Bei der degressiven AfA sinkt der Abschreibungsbetrag jedes Jahr, weil ein fester Prozentsatz vom jeweils verbleibenden Restwert abgeschrieben wird.
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