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ZUGFeRD Fehlercodes und Beschreibungen

Bei der Erstellung und Übermittlung elektronischer Rechnungen nach dem ZUGFeRD-Standard oder im Rahmen der XRechnung-Erstellung ist es wichtig, bestimmte inhaltliche und formale Vorgaben einzuhalten. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, kommt es zu Fehlern, die während der Validierung oder von Rechnungsempfängern häufig mit sogenannten Fehlercodes (z. B. BR-12, BR-13) gekennzeichnet werden.
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der wichtigsten ZUGFeRD-Fehlercodes und deren Beschreibungen, damit Sie schnell nachvollziehen können, welche Angaben in Ihrer E-Rechnung ggf. fehlen oder korrigiert werden müssen.

Fehlercode Beschreibung
[BR-12]Eine Rechnung muss die Summe der Nettobeträge der Rechnungspositionen (BT-106) enthalten.
[BR-13]Eine Rechnung muss den Gesamtbetrag der Rechnung ohne Umsatzsteuer (BT-109) enthalten.
[BR-14]Eine Rechnung muss den Gesamtbetrag der Rechnung mit Umsatzsteuer (BT-112) enthalten.
[BR-15]Eine Rechnung muss den fälligen Zahlungsbetrag (BT-115) enthalten.
[BR-17]Der Name des Zahlungsempfängers (BT-59) muss in der Rechnung angegeben werden, wenn der Zahlungsempfänger (BG-10) vom Verkäufer (BG-4) abweicht.
[BR-18]Der Name des Steuervertreters des Verkäufers (BT-62) muss in der Rechnung angegeben werden, wenn der Verkäufer (BG-4) eine Steuervertreterpartei (BG-11) hat.
[BR-19]Die Postanschrift des Steuervertreters des Verkäufers (BG-12) muss in der Rechnung angegeben werden, wenn der Verkäufer (BG-4) eine Steuervertreterpartei (BG-11) hat.
[BR-20]Die Postanschrift des Steuervertreters des Verkäufers (BG-12) muss einen Ländercode des Steuervertreters (BT-69) enthalten, wenn der Verkäufer (BG-4) eine Steuervertreterpartei (BG-11) hat.
[BR-21]Jede Rechnungsposition (BG-25) muss eine Kennung der Rechnungsposition (BT-126) enthalten.
[BR-22]Jede Rechnungsposition (BG-25) muss eine abgerechnete Menge (BT-129) enthalten.
[BR-23]Eine Rechnungsposition (BG-25) muss einen Maßeinheitscode für die abgerechnete Menge (BT-130) enthalten.
[BR-24]Jede Rechnungsposition (BG-25) muss einen Nettobetrag der Rechnungsposition (BT-131) enthalten.
[BR-25]Jede Rechnungsposition (BG-25) muss den Artikelnamen (BT-153) enthalten.
[BR-26]Jede Rechnungsposition (BG-25) muss den Nettopreis des Artikels (BT-146) enthalten.
[BR-27]Der Nettopreis des Artikels (BT-146) darf NICHT negativ sein.
[BR-28]Der Bruttopreis des Artikels (BT-148) darf NICHT negativ sein.
[BR-29]Wenn sowohl das Startdatum des Abrechnungszeitraums (BT-73) als auch das Enddatum des Abrechnungszeitraums (BT-74) angegeben sind, muss das Enddatum des Abrechnungszeitraums (BT-74) später oder gleich dem Startdatum des Abrechnungszeitraums (BT-73) sein.
[BR-30]Wenn sowohl das Startdatum des Rechnungspositionszeitraums (BT-134) als auch das Enddatum des Rechnungspositionszeitraums (BT-135) angegeben sind, muss das Enddatum des Rechnungspositionszeitraums (BT-135) später oder gleich dem Startdatum des Rechnungspositionszeitraums (BT-134) sein.
[BR-31]Jeder Rabatt auf Dokumentenebene (BG-20) muss einen Rabattbetrag auf Dokumentenebene (BT-92) enthalten.
[BR-32]Jeder Rabatt auf Dokumentenebene (BG-20) muss einen Umsatzsteuerkategoriecode für den Rabatt (BT-95) enthalten.
[BR-33]Jeder Rabatt auf Dokumentenebene (BG-20) muss einen Grund für den Rabatt auf Dokumentenebene (BT-97) oder einen Grundcode für den Rabatt auf Dokumentenebene (BT-98) enthalten.
[BR-36]Jeder Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) muss einen Zuschlagsbetrag auf Dokumentenebene (BT-99) enthalten.
[BR-37]Jeder Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) muss einen Umsatzsteuerkategoriecode für den Zuschlag (BT-102) enthalten.
[BR-38]Jeder Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) muss einen Grund für den Zuschlag auf Dokumentenebene (BT-104) oder einen Grundcode für den Zuschlag auf Dokumentenebene (BT-105) enthalten.
[BR-41]Jeder Rabatt auf Rechnungspositionsebene (BG-27) muss einen Rabattbetrag auf Rechnungspositionsebene (BT-136) enthalten.
[BR-42]Jeder Rabatt auf Rechnungspositionsebene (BG-27) muss einen Grund für den Rabatt auf Rechnungspositionsebene (BT-139) oder einen Grundcode für den Rabatt auf Rechnungspositionsebene (BT-140) enthalten.
[BR-43]Jeder Zuschlag auf Rechnungspositionsebene (BG-28) muss einen Zuschlagsbetrag auf Rechnungspositionsebene (BT-141) enthalten.
[BR-44]Jeder Zuschlag auf Rechnungspositionsebene (BG-28) muss einen Grund für den Zuschlag auf Rechnungspositionsebene (BT-144) oder einen Grundcode für den Zuschlag auf Rechnungspositionsebene (BT-145) enthalten.
[BR-45]Jeder Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) muss einen steuerpflichtigen Betrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-116) enthalten.
[BR-46]Jeder Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) muss einen Steuerbetrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-117) enthalten.
[BR-47]Jeder Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) muss durch einen Umsatzsteuerkategoriecode (BT-118) definiert sein.
[BR-48]Jeder Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) muss einen Umsatzsteuersatz der Kategorie (BT-119) enthalten, außer wenn die Rechnung nicht der Umsatzsteuer unterliegt.
[BR-51]Gemäß den Sicherheitsstandards für Kartenzahlungen darf eine Rechnung niemals eine vollständige Kartennummer (BT-87) enthalten. Derzeit hat der PCI Security Standards Council festgelegt, dass maximal die ersten 6 Ziffern und die letzten 4 Ziffern angezeigt werden dürfen.
[BR-52]Jedes zusätzliche unterstützende Dokument (BG-24) muss eine Referenz auf das unterstützende Dokument (BT-122) enthalten.
[BR-54]Jedes Artikelattribut (BG-32) muss einen Namen des Artikelattributs (BT-160) und einen Wert des Artikelattributs (BT-161) enthalten.
[BR-55]Jede Referenz auf eine vorherige Rechnung (BG-3) muss eine Referenz auf die vorherige Rechnung (BT-25) enthalten.
[BR-56]Jede Steuervertreterpartei des Verkäufers (BG-11) muss eine Umsatzsteuerkennung des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
[BR-57]Jede Lieferadresse (BG-15) muss einen Ländercode für die Lieferung (BT-80) enthalten.
[BR-64]Die Standardkennung des Artikels (BT-157) muss eine Schema-Kennung enthalten.
[BR-65]Die Klassifikationskennung des Artikels (BT-158) muss eine Schema-Kennung enthalten.
[BR-66]Jeder spezifizierte Handelsrabatt oder -zuschlag (BG-20)(BG-21) muss einen Zuschlagsindikator enthalten.
[BR-AE-03]Eine Rechnung, die einen Rabatt auf Dokumentenebene (BG-20) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Rabatts (BT-95) „Umkehr der Steuerschuld“ ist, muss die Umsatzsteuerkennung des Verkäufers (BT-31), die Steuerregistrierungskennung des Verkäufers (BT-32) und/oder die Umsatzsteuerkennung des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) sowie die Umsatzsteuerkennung des Käufers (BT-48) und/oder die gesetzliche Registrierungskennung des Käufers (BT-47) enthalten.
[BR-AE-04]Eine Rechnung, die einen Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Zuschlags (BT-102) „Umkehr der Steuerschuld“ ist, muss die Umsatzsteuerkennung des Verkäufers (BT-31), die Steuerregistrierungskennung des Verkäufers (BT-32) und/oder die Umsatzsteuerkennung des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) sowie die Umsatzsteuerkennung des Käufers (BT-48) und/oder die gesetzliche Registrierungskennung des Käufers (BT-47) enthalten.
[BR-AE-06]In einem Rabatt auf Dokumentenebene (BG-20), bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Rabatts (BT-95) „Umkehr der Steuerschuld“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des Rabatts (BT-96) 0 (Null) betragen.
[BR-AE-07]In einem Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21), bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Zuschlags (BT-102) „Umkehr der Steuerschuld“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des Zuschlags (BT-103) 0 (Null) betragen.
[BR-AF-03]Eine Rechnung, die einen Rabatt auf Dokumentenebene (BG-20) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Rabatts (BT-95) „IGIC“ ist, muss die Umsatzsteuerkennung des Verkäufers (BT-31), die Steuerregistrierungskennung des Verkäufers (BT-32) und/oder die Umsatzsteuerkennung des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
[BR-AF-04]Eine Rechnung, die einen Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Zuschlags (BT-102) „IGIC“ ist, muss die Umsatzsteuerkennung des Verkäufers (BT-31), die Steuerregistrierungskennung des Verkäufers (BT-32) und/oder die Umsatzsteuerkennung des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
[BR-AF-06]In einem Rabatt auf Dokumentenebene (BG-20), bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Rabatts (BT-95) „IGIC“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des Rabatts (BT-96) 0 (Null) oder größer als Null sein.
[BR-AF-07]In einem Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21), bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Zuschlags (BT-102) „IGIC“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des Zuschlags (BT-103) 0 (Null) oder größer als Null sein.
[BR-AG-03]Eine Rechnung, die einen Rabatt auf Dokumentenebene (BG-20) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Rabatts (BT-95) „IPSI“ ist, muss die Umsatzsteuerkennung des Verkäufers (BT-31), die Steuerregistrierungskennung des Verkäufers (BT-32) und/oder die Umsatzsteuerkennung des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
[BR-AG-04]Eine Rechnung, die einen Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Zuschlags (BT-102) „IPSI“ ist, muss die Umsatzsteuerkennung des Verkäufers (BT-31), die Steuerregistrierungskennung des Verkäufers (BT-32) und/oder die Umsatzsteuerkennung des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
[BR-AG-06]In einem Rabatt auf Dokumentenebene (BG-20), bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Rabatts (BT-95) „IPSI“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des Rabatts (BT-96) 0 (Null) oder größer als Null sein.
[BR-AG-07]In einem Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21), bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Zuschlags (BT-102) „IPSI“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des Zuschlags (BT-103) 0 (Null) oder größer als Null sein.
[BR-CO-03]Das Datum des Umsatzsteuerzeitpunkts (BT-7) und der Code für das Datum des Umsatzsteuerzeitpunkts (BT-8) schließen sich gegenseitig aus.
[BR-CO-04]Jede Rechnungsposition (BG-25) muss mit einem Umsatzsteuerkategoriecode für den abgerechneten Artikel (BT-151) kategorisiert werden.
[BR-CO-05]Der Grundcode für den Rabatt auf Dokumentenebene (BT-98) und der Grund für den Rabatt auf Dokumentenebene (BT-97) müssen denselben Rabatttyp angeben.
[BR-CO-06]Der Grundcode für den Zuschlag auf Dokumentenebene (BT-105) und der Grund für den Zuschlag auf Dokumentenebene (BT-104) müssen denselben Zuschlagstyp angeben.
[BR-CO-07]Der Grundcode für den Rabatt auf Rechnungspositionsebene (BT-140) und der Grund für den Rabatt auf Rechnungspositionsebene (BT-139) müssen denselben Rabattgrund angeben.
[BR-CO-08]Der Grundcode für den Zuschlag auf Rechnungspositionsebene (BT-145) und der Grund für den Zuschlag auf Rechnungspositionsebene (BT-144) müssen denselben Zuschlagsgrund angeben.
[BR-CO-09]Die Umsatzsteuerkennung des Verkäufers (BT-31), die Umsatzsteuerkennung des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) und die Umsatzsteuerkennung des Käufers (BT-48) müssen ein Präfix gemäß dem ISO-Code ISO 3166-1 alpha-2 enthalten, anhand dessen das Ausstellungsland identifiziert werden kann. Griechenland darf jedoch das Präfix „EL“ verwenden.
[BR-CO-10]Summe der Nettobeträge der Rechnungspositionen (BT-106) = Σ Nettobetrag der Rechnungsposition (BT-131).
[BR-CO-11]Summe der Rabatte auf Dokumentenebene (BT-107) = Σ Rabattbetrag auf Dokumentenebene (BT-92).
[BR-CO-12]Summe der Zuschläge auf Dokumentenebene (BT-108) = Σ Zuschlagsbetrag auf Dokumentenebene (BT-99).
[BR-CO-13]Gesamtbetrag der Rechnung ohne Umsatzsteuer (BT-109) = Σ Nettobetrag der Rechnungsposition (BT-131) – Summe der Rabatte auf Dokumentenebene (BT-107) + Summe der Zuschläge auf Dokumentenebene (BT-108).
[BR-CO-15]Gesamtbetrag der Rechnung mit Umsatzsteuer (BT-112) = Gesamtbetrag der Rechnung ohne Umsatzsteuer (BT-109) + Gesamtumsatzsteuerbetrag (BT-110).
[BR-CO-16]Fälliger Zahlungsbetrag (BT-115) = Gesamtbetrag der Rechnung mit Umsatzsteuer (BT-112) – Bezahlter Betrag (BT-113) + Rundungsbetrag (BT-114).
[BR-CO-17]Der Steuerbetrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-117) = steuerpflichtiger Betrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-116) x (Umsatzsteuersatz der Kategorie (BT-119) / 100), gerundet auf zwei Dezimalstellen.
[BR-CO-19]Wenn ein Abrechnungszeitraum (BG-14) verwendet wird, muss das Startdatum des Abrechnungszeitraums (BT-73) oder das Enddatum des Abrechnungszeitraums (BT-74) ausgefüllt sein, oder beide.
[BR-CO-20]Wenn ein Rechnungspositionszeitraum (BG-26) verwendet wird, muss das Startdatum des Rechnungspositionszeitraums (BT-134) oder das Enddatum des Rechnungspositionszeitraums (BT-135) ausgefüllt sein, oder beide.
[BR-CO-21]Jeder Rabatt auf Dokumentenebene (BG-20) muss einen Grund für den Rabatt auf Dokumentenebene (BT-97) oder einen Grundcode für den Rabatt auf Dokumentenebene (BT-98) enthalten, oder beide.
[BR-CO-22]Jeder Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) muss einen Grund für den Zuschlag auf Dokumentenebene (BT-104) oder einen Grundcode für den Zuschlag auf Dokumentenebene (BT-105) enthalten, oder beide.
[BR-CO-23]Jeder Rabatt auf Rechnungspositionsebene (BG-27) muss einen Grund für den Rabatt auf Rechnungspositionsebene (BT-139) oder einen Grundcode für den Rabatt auf Rechnungspositionsebene (BT-140) enthalten, oder beide.
[BR-CO-24]Jeder Zuschlag auf Rechnungspositionsebene (BG-28) muss einen Grund für den Zuschlag auf Rechnungspositionsebene (BT-144) oder einen Grundcode für den Zuschlag auf Rechnungspositionsebene (BT-145) enthalten, oder beide.
[BR-CO-26]Damit der Käufer den Lieferanten automatisch identifizieren kann, muss die Kennung des Verkäufers (BT-29), die gesetzliche Registrierungskennung des Verkäufers (BT-30) und/oder die Umsatzsteuerkennung des Verkäufers (BT-31) vorhanden sein.
[BR-DEC-01]Die maximal zulässige Anzahl an Dezimalstellen für den Rabattbetrag auf Dokumentenebene (BT-92) beträgt 2.
[BR-DEC-02]Die maximal zulässige Anzahl an Dezimalstellen für den Basisbetrag des Rabatts auf Dokumentenebene (BT-93) beträgt 2.
[BR-DEC-05]Die maximal zulässige Anzahl an Dezimalstellen für den Zuschlagsbetrag auf Dokumentenebene (BT-99) beträgt 2.
[BR-DEC-06]Die maximal zulässige Anzahl an Dezimalstellen für den Basisbetrag des Zuschlags auf Dokumentenebene (BT-100) beträgt 2.
[BR-DEC-19]Die maximal zulässige Anzahl an Dezimalstellen für den steuerpflichtigen Betrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-116) beträgt 2.
[BR-DEC-20]Die maximal zulässige Anzahl an Dezimalstellen für den Steuerbetrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-117) beträgt 2.
[BR-DEC-23]Die maximal zulässige Anzahl an Dezimalstellen für den Nettobetrag der Rechnungsposition (BT-131) beträgt 2.
[BR-DEC-24]Die maximal zulässige Anzahl an Dezimalstellen für den Rabattbetrag auf Rechnungspositionsebene (BT-136) beträgt 2.
[BR-DEC-25]Die maximal zulässige Anzahl an Dezimalstellen für den Basisbetrag des Rabatts auf Rechnungspositionsebene (BT-137) beträgt 2.
[BR-DEC-27]Die maximal zulässige Anzahl an Dezimalstellen für den Zuschlagsbetrag auf Rechnungspositionsebene (BT-141) beträgt 2.
[BR-DEC-28]Die maximal zulässige Anzahl an Dezimalstellen für den Basisbetrag des Zuschlags auf Rechnungspositionsebene (BT-142) beträgt 2.
[BR-E-03]Eine Rechnung, die einen Rabatt auf Dokumentenebene (BG-20) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Rabatts (BT-95) „Von der Umsatzsteuer befreit“ ist, muss die Umsatzsteuerkennung des Verkäufers (BT-31), die Steuerregistrierungskennung des Verkäufers (BT-32) und/oder die Umsatzsteuerkennung des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
[BR-E-04]Eine Rechnung, die einen Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Zuschlags (BT-102) „Von der Umsatzsteuer befreit“ ist, muss die Umsatzsteuerkennung des Verkäufers (BT-31), die Steuerregistrierungskennung des Verkäufers (BT-32) und/oder die Umsatzsteuerkennung des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
[BR-E-06]In einem Rabatt auf Dokumentenebene (BG-20), bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Rabatts (BT-95) „Von der Umsatzsteuer befreit“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des Rabatts (BT-96) 0 (Null) betragen.
[BR-E-07]In einem Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21), bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Zuschlags (BT-102) „Von der Umsatzsteuer befreit“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des Zuschlags (BT-103) 0 (Null) betragen.
[BR-G-03]Eine Rechnung, die einen Rabatt auf Dokumentenebene (BG-20) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Rabatts (BT-95) „Export außerhalb der EU“ ist, muss die Umsatzsteuerkennung des Verkäufers (BT-31) oder die Umsatzsteuerkennung des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
[BR-G-04]Eine Rechnung, die einen Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Zuschlags (BT-102) „Export außerhalb der EU“ ist, muss die Umsatzsteuerkennung des Verkäufers (BT-31) oder die Umsatzsteuerkennung des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
[BR-G-06]In einem Rabatt auf Dokumentenebene (BG-20), bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Rabatts (BT-95) „Export außerhalb der EU“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des Rabatts (BT-96) 0 (Null) betragen.
[BR-G-07]In einem Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21), bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Zuschlags (BT-102) „Export außerhalb der EU“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des Zuschlags (BT-103) 0 (Null) betragen.
[BR-IC-03]Eine Rechnung, die einen Rabatt auf Dokumentenebene (BG-20) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Rabatts (BT-95) „Innergemeinschaftliche Lieferung“ ist, muss die Umsatzsteuerkennung des Verkäufers (BT-31) oder die Umsatzsteuerkennung des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) sowie die Umsatzsteuerkennung des Käufers (BT-48) enthalten.
[BR-IC-04]Eine Rechnung, die einen Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Zuschlags (BT-102) „Innergemeinschaftliche Lieferung“ ist, muss die Umsatzsteuerkennung des Verkäufers (BT-31) oder die Umsatzsteuerkennung des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) sowie die Umsatzsteuerkennung des Käufers (BT-48) enthalten.
[BR-IC-06]In einem Rabatt auf Dokumentenebene (BG-20), bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Rabatts (BT-95) „Innergemeinschaftliche Lieferung“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des Rabatts (BT-96) 0 (Null) betragen.
[BR-IC-07]In einem Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21), bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Zuschlags (BT-102) „Innergemeinschaftliche Lieferung“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des Zuschlags (BT-103) 0 (Null) betragen.
[BR-O-03]Eine Rechnung, die einen Rabatt auf Dokumentenebene (BG-20) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Rabatts (BT-95) „Nicht umsatzsteuerpflichtig“ ist, darf weder die Umsatzsteuerkennung des Verkäufers (BT-31), die Umsatzsteuerkennung des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) noch die Umsatzsteuerkennung des Käufers (BT-48) enthalten.
[BR-O-04]Eine Rechnung, die einen Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Zuschlags (BT-102) „Nicht umsatzsteuerpflichtig“ ist, darf weder die Umsatzsteuerkennung des Verkäufers (BT-31), die Umsatzsteuerkennung des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) noch die Umsatzsteuerkennung des Käufers (BT-48) enthalten.
[BR-O-06]Ein Rabatt auf Dokumentenebene (BG-20), bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode (BT-95) „Nicht umsatzsteuerpflichtig“ ist, darf keinen Umsatzsteuersatz des Rabatts (BT-96) enthalten.
[BR-O-07]Ein Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21), bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode (BT-102) „Nicht umsatzsteuerpflichtig“ ist, darf keinen Umsatzsteuersatz des Zuschlags (BT-103) enthalten.
[BR-S-03]Eine Rechnung, die einen Rabatt auf Dokumentenebene (BG-20) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Rabatts (BT-95) „Standardtarif“ ist, muss die Umsatzsteuerkennung des Verkäufers (BT-31), die Steuerregistrierungskennung des Verkäufers (BT-32) und/oder die Umsatzsteuerkennung des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
[BR-S-04]Eine Rechnung, die einen Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Zuschlags (BT-102) „Standardtarif“ ist, muss die Umsatzsteuerkennung des Verkäufers (BT-31), die Steuerregistrierungskennung des Verkäufers (BT-32) und/oder die Umsatzsteuerkennung des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
[BR-S-06]In einem Rabatt auf Dokumentenebene (BG-20), bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Rabatts (BT-95) „Standardtarif“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des Rabatts (BT-96) größer als Null sein.
[BR-S-07]In einem Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21), bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Zuschlags (BT-102) „Standardtarif“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des Zuschlags (BT-103) größer als Null sein.
[BR-S-08]Für jeden unterschiedlichen Wert des Umsatzsteuersatzes der Kategorie (BT-119), bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode (BT-118) „Standardtarif“ ist, muss der steuerpflichtige Betrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-116) in einer Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) der Summe der Nettobeträge der Rechnungspositionen (BT-131) zuzüglich der Summe der Zuschlagsbeträge auf Dokumentenebene (BT-99) abzüglich der Summe der Rabattbeträge auf Dokumentenebene (BT-92) entsprechen, bei denen der Umsatzsteuerkategoriecode (BT-151, BT-102, BT-95) „Standardtarif“ ist und der Umsatzsteuersatz (BT-152, BT-103, BT-96) dem Umsatzsteuersatz der Kategorie (BT-119) entspricht.
[BR-S-09]Der Steuerbetrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-117) in einer Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23), bei der der Umsatzsteuerkategoriecode (BT-118) „Standardtarif“ ist, muss dem steuerpflichtigen Betrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-116) multipliziert mit dem Umsatzsteuersatz der Kategorie (BT-119) entsprechen.
[BR-S-10]Eine Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) mit dem Umsatzsteuerkategoriecode (BT-118) „Standardtarif“ darf keinen Grundcode für die Umsatzsteuerbefreiung (BT-121) oder Text für den Grund der Umsatzsteuerbefreiung (BT-120) enthalten.
[BR-Z-03]Eine Rechnung, die einen Rabatt auf Dokumentenebene (BG-20) enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Rabatts (BT-95) „Nullsatz“ ist, muss die Umsatzsteuerkennung des Verkäufers (BT-31), die Steuerregistrierungskennung des Verkäufers (BT-32) und/oder die Umsatzsteuerkennung des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
[BR-Z-04]Eine Rechnung, die einen Zuschlag auf Dokumentenebene enthält, bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Zuschlags (BT-102) „Nullsatz“ ist, muss die Umsatzsteuerkennung des Verkäufers (BT-31), die Steuerregistrierungskennung des Verkäufers (BT-32) und/oder die Umsatzsteuerkennung des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
[BR-Z-06]In einem Rabatt auf Dokumentenebene (BG-20), bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Rabatts (BT-95) „Nullsatz“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des Rabatts (BT-96) 0 (Null) betragen.
[BR-Z-07]In einem Zuschlag auf Dokumentenebene (BG-21), bei dem der Umsatzsteuerkategoriecode des Zuschlags (BT-102) „Nullsatz“ ist, muss der Umsatzsteuersatz des Zuschlags (BT-103) 0 (Null) betragen.
[BR-Z-08]In einer Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23), bei der der Umsatzsteuerkategoriecode (BT-118) „Nullsatz“ ist, muss der steuerpflichtige Betrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-116) der Summe des Nettobetrags der Rechnungsposition (BT-131) abzüglich der Summe der Rabattbeträge auf Dokumentenebene (BT-92) zuzüglich der Summe der Zuschlagsbeträge auf Dokumentenebene (BT-99) entsprechen, bei denen die Umsatzsteuerkategoriecodes (BT-151, BT-95, BT-102) „Nullsatz“ sind.
[BR-Z-09]Der Steuerbetrag der Umsatzsteuerkategorie (BT-117) in einer Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23), bei der der Umsatzsteuerkategoriecode (BT-118) „Nullsatz“ ist, muss 0 (Null) betragen.
[BR-Z-10]Eine Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23) mit dem Umsatzsteuerkategoriecode (BT-118) „Nullsatz“ darf keinen Grundcode für die Umsatzsteuerbefreiung (BT-121) oder Text für den Grund der Umsatzsteuerbefreiung (BT-120) enthalten.

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Ich arbeite seit eineinhalb Jahren mit dieser Software und bin sehr zufrieden damit. Auch die Unterstützung klappt super. Wir hatten soeben einen Rechnerwechsel und haben problemlos eine neue kostenlose Lizenz für den neuen PC bekommen. Besser geht nicht!

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