Mit EasyFirma ist es möglich, Rechnungen gemäß der Kleinunternehmerregelung für Deutschland nach § 19 Umsatzsteuergesetz (Österreich: § 6 Abs. 1 Z 27 UStG und Schweiz: Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe a MWSTG) zu schreiben. Die Umstellung ist einfach. Folgendermaßen gehen Sie vor:
Schritt 1: Öffnen Sie EasyFirma, wählen Sie „Einstellungen“ und dann „5. Umsatzsteuer“.
Schritt 2: Entfernen Sie den Haken bei „Verrechne USt.“ und geben Sie bei „USt. Befreieung Text“ den entsprechenden Text ein:
Zum Beispiel:
Deutschland: Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Österreich: Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.
Schweiz: Von der Mehrwertsteuer befreit, da Kleinunternehmer gemäß Art. 10 Abs. 2 Bst. a MWSTG.
Schritt 3: Klicken Sie unten auf „Speichern“.
Im Falle der Kleinunternehmerregelung ist es sinnvoll, die Vorlage der entsprechenden Belege (Rechnungen, Angebote, usw.) dauerhaft zu ändern.
Schritt 4: Klicken Sie dazu auf „Einstellungen“ und auf „6. Vorlagen“. Wählen Sie dann für die entsprechenden Dokumente die Vorlage „Vorlage-Gruppiert-Kleinunternehmer.repx“ aus und klicken Sie unten auf „Speichern“.
Die Kleinunternehmerregelung wird nun berücksichtigt. Der Befreiungstext befindet sich in den Rechnungen und Angeboten und es wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.