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Category: Erste Schritte

Mit EasyFirma ist es möglich, Rechnungen gemäß der Kleinunternehmerregelung für Deutschland nach § 19 Umsatzsteuergesetz (Österreich: § 6 Abs. 1 Z 27 UStG und Schweiz: Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe a MWSTG) zu schreiben. Die Umstellung ist einfach. Folgendermaßen gehen Sie vor:

Schritt 1: Öffnen Sie EasyFirma, wählen Sie „Einstellungen“ und dann „5. Umsatzsteuer“.

Schritt 2: Entfernen Sie den Haken bei „Verrechne USt.“ und geben Sie bei „USt. Befreieung Text“ den entsprechenden Text ein:

Zum Beispiel:

Deutschland: Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Österreich: Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.

Schweiz: Von der Mehrwertsteuer befreit, da Kleinunternehmer gemäß Art. 10 Abs. 2 Bst. a MWSTG.

Umstellung Kleinunternehmerregelung EasyFirma

Schritt 3: Klicken Sie unten auf „Speichern“.

Im Falle der Kleinunternehmerregelung ist es sinnvoll, die Vorlage der entsprechenden Belege (Rechnungen, Angebote, usw.) dauerhaft zu ändern.

Schritt 4: Klicken Sie dazu auf „Einstellungen“ und auf  „6. Vorlagen“. Wählen Sie dann für die entsprechenden Dokumente die Vorlage „Vorlage-Gruppiert-Kleinunternehmer.repx“ aus und klicken Sie unten auf „Speichern“.

Vorlage für Kleinunternehmer in EasyFirma auswählen

Die Kleinunternehmerregelung wird nun berücksichtigt. Der Befreiungstext befindet sich in den Rechnungen und Angeboten und es wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.

Rechnung Kleinunternehmer nach § 19 UStG

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