Mit EasyFirma 3 können Sie kinderleicht Ihre Umsatzsteuer für die Umsatzsteuervoranmeldung berechnen. Sobald Sie Unternehmer sind, unterliegen Sie dem Umsatzsteuergesetz und müssen periodisch (Monat, Quartal oder Jahr) dem Finanzamt Ihre Umsätze und Umsatzsteuer melden und abführen. Schließlich will der Staat zu seinem Geld kommen.
Umsatzsteuer ermitteln mit EasyFirma 3
Dabei hilft unsere Bürosoftware. Mit EasyFirma 3 können Sie automatisch aus Ihren geschriebenen Rechnungen die Umsatzsteuer ermitteln und abzüglich der in Ihren Ausgaben enthaltenen Vorsteuer die fällige Umsatzsteuerzahllast berechnen.
Beispiel einer Umsatzsteuer Voranmeldung als .pdf
Warum mit EasyFirma 3 die Umsatzsteuer ermitteln?
- Exakte Berechnung und Gliederung der Umsatzsteuer nach Prozentsätzen
- extra Ausweis von steuerbefreiten Umsätzen (z.B. Export )
- Übernahme der Vorsteuer aus den bereits erfassten Ausgaben
- Zeitraum frei wählbar
- Vorlage erweiterbar/gestaltbar
- Soll- und Istbesteuerung möglich
Ausweis Umsatzsteuer nach Prozentsätzen
Die Umsätze werden übersichtlich nach den jeweiligen Umsatzsteuerprozentsätzen gegliedert. Bei 0% wird zudem noch unterschieden, ob der Umsatz echt z.B. Export in Drittländer (Erlös Ausland 0%) oder unecht z.B. Versicherungen, Gebühren,.. (Erlös Inland 0%) steuerbefreit ist.
Diese separaten Angaben sind bei der Voranmeldung ans Finanzamt notwendig.
Übernahme der Vorsteuer aus den Ausgaben
Sobald Sie Ihre Ausgaben in der Einnahmen-Ausgaben Rechnung erfasst haben, werden diese zur Berechnung der Vorsteuer verwendet. So müssen Sie keine Buchungen doppelt eingeben. EasyFirma 3 errechnet für Sie automatisch Ihre Umsatzsteuerzahllast.
Zeitraum frei wählbar
Egal ob Sie die Auswertung für ein Monat, Quartal oder Jahr benötigen, in EasyFirma 3 können Sie den Zeitraum beliebig wählen.
Vorlage frei gestaltbar
Mittels unserem Vorlagendesigner können Sie den Bericht für die Voranmeldung gestalten. So können Sie z.B. einen Umsatzsteuerbericht gestalten, wo jede Buchung extra ausgewiesen wird. Voranmeldung Beispiel detailliert
Option zwischen Soll- und Istbesteuerung
Egal ob Sie nach vereinbarten Entgelten (Sollbesteuerung) oder vereinnahmten Entgelten (Istbesteuerung) Ihre Umsatzsteuer berechnen müssen, bietet Ihnen EasyFirma 3 beide Möglichkeiten. Sie können einfach zwischen beiden Möglichkeiten wechseln.
Bei Sollbesteuerung werden auch die offenen Rechnung einbezogen. Bei Istbesteuerung nur die tatsächlichen Zahlungen inklusive Akonto. Mehr Infos zur Soll- und Istbesteuerung.
Umstellung auf die Umsatzsteuersätze des Covid-19 Steuerhilfsgesetz Deutschland
Ab 1. Juli 2020 wurden in Deutschland die Umsatzsteuersätze von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt. Erfahren Sie in unserem Video, wie Sie den Vorteil der Steuersatzverringerung an sich selbst oder Ihre Kunden weitergeben und wie Sie die Steuersätze in EasyFirma 3 anpassen können.
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