Rechnungen ins Ausland stellen

1) Reverse Charge Verfahren Wenn Sie Rechnungen über Dienstleistungen, innergemeinschaftliche Beförderungsleistungen oder Katalogleistungen ins (europäische) Ausland stellen möchten, kommt das sogenannte Reverse Charge Verfahren zur Anwendung. Dieses bezeichnet die Umkehrung der Steuerschuld. Das bedeutet, dass nicht derjenige, der die Leistung erbracht hat, sondern der Empfänger der Leistung die Steuerschuld zu entrichten hat. Die Umsatzsteuer wird in dem Land erhoben, […]