Datenschutzgrundverordnung EU DSGVO

Mit 25.5.2018 tritt die EU DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) in Kraft. Die Verarbeitung von personenbezogen Daten – das sind auch Rechnungen, Angebote,… – dürfen nur aus bestimmten Gründen erfolgen und müssen dokumentiert werden.

EasyFirma 2 wurde in der aktuellen Version darauf vorbereitet. Unser Rechnungsprogramm verfügt in der Kundenansicht über eine neue Auswahl, wo Sie den Grund der Datenverarbeitung wählen können.

Falls Sie einem Kunden bereits eine Rechnung, Lieferschein,… geschrieben haben, sind Sie vom Gesetz her verpflichtet diese Daten zu speichern/verarbeiten (UStG., Handelsrecht,…). EasyFirma 2 speichert dann automatisch die Option „rechtliche Verpflichtung“ für Sie.

Falls Sie dem Kunden (noch) keine Rechnung geschrieben haben, brauchen Sie einen anderen Grund um diese Daten verarbeiten zu dürfen. Das kann z.B. eine Einwilligung des Kunden sein oder ein anderer Grund in der Auswahl.

Zusätzlich zur DSGVO Funktion können Sie jetzt spezielle Kunden mit „Warnung“ und „roter Karte“ kennzeichnen.

Das alte EasyFirma verfügt über diese Funktion nicht, aber Sie können jederzeit upgraden.

 

     
     

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