In Deutschland wird die Absenkung des Steuersatzes für Gastronomieumsätze verlängert.
Seit dem 1.7.2020 galt aufgrund des (ersten) Corona-Steuerhilfegesetzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in der Zeit vom 1.7.2020 bis 30.6.2021 der ermäßigte Steuersatz. Ausdrücklich davon ausgenommen ist die Abgabe von Getränken, hier kommt weiterhin der Regelsteuersatz zur Anwendung.
Aufgrund der sich über den 30.6.2021 hinaus erstreckenden Auswirkungen der Corona-Pandemie ist durch das 3. Corona-Steuerhilfegesetz die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bis zum 31.12.2022 verlängert worden.
In Österreich wurde der reduzierte Umsatzsteuersatz von 5% für besonders hat betroffene Branchen nicht verlängert und endet somit mit 31.12.2021. Ab 1.1.2022 gelten wieder die MwSt-Sätze in Gastronomie, Beherbergung, Kultur und im Publikationsbereich gemäß § 10 UStG.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall Ihre Registrierkasse bzw. Ihre Kassensoftware entsprechend rechtzeitig umzustellen ist.
Mit EasyFirma 2 können Sie ganz einfach mehrere Steuersätze einstellen oder ändern, eine genaue Anleitung dazu finden Sie hier.
Weiterführende Links:
- OSS-Regelung mit EasyFirma 2 einfach und schnell umsetzen
- Pflichtangaben einer Rechnung
- Umsatzsteuer, Berechnung und Voranmeldung