Unkorrekte Rechnungen dürfen bzw. müssen in jedem Fall berichtigt werden und zwar nur vom Rechnungsaussteller. Sie können entweder eine neue, richtige Rechnung ausstellen oder Sie ergänzen die bestehende Rechnung mit den Korrekturen.

Achten Sie unbedingt in beiden Fällen auf die richtige Verwendung der Rechnungsnummer:

„Wird für die neue Rechnung die ursprüngliche Rechnungsnummer verwendet, so muss ein Hinweis erfolgen, dass es sich um eine berichtigte Rechnung handelt. Wird eine neue Rechnungsnummer verwendet, muss auf die ursprüngliche Rechnung und deren Nummer verwiesen werden.” (Quelle: https://www.wko.at/service/steuern/Berichtigung_von_Rechnungen.html)

Die Korrekturen gelten, sobald die neue Rechnung dem Leistungsempfänger übermittelt wurde.

Als Rechnungsdatum gilt der Tag, an dem die neue Rechnung ausgestellt wurde.

So können Sie Rechnungskorrekturen mit EasyFirma 2 vornehmen:

Gehen Sie zuerst auf die betreffende Rechnung in der Rechnungsübersicht. Stornieren Sie dort die Rechnung. Aktivieren Sie falls benötigt auch die GoB-Sperre, damit die Rechnung selbst unabänderbar bleibt:

Sobald die falsche Rechnung gesperrt ist, erstellen Sie einfach eine neue mit den gewünschten Änderungen. Sie können natürlich die bestehende Rechnung einfach kopieren und die Anpassungen direkt in der neuen Rechnung vornehmen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert