Hinweise zu Buchhaltung und GoB

Ist EasyFirma 3 GoB-konform ?

Alle Funktionen und Module von EasyFirma 3, insbesondere die Registrierkasse, das Warenwirtschaftsprogramm und die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und ermöglichen eine den GoB (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) entsprechende Buchführung. 

Bei richtiger Handhabung können Sie mit EasyFirma 3 in Ihrem Unternehmen ein GoB-konformes Rechnungs-/Belegswesen aufbauen. Die folgenden Hinweise sollen Ihnen dabei helfen.

Wer ist buchführungspflichtig ?

Mit der Pflicht zur Führung von Büchern meint man rechtlich die Einrichtung einer doppelten Buchführung und die Erstellung eines daraus abgeleiteten Jahresabschlusses. Wer buchführungspflichtig ist ergibt sich einerseits dem Unternehmensrecht (§ 189 UGB) und anderseits aus dem Steuerrecht (§§ 124 ff BAO). Danach sind buchführungspflichtig insbesondere: 

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, SE)
  • Personengesellschaften und Einzelunternehmer ab einem Umsatz von € 550.000 pro Jahr (§ 125 BAO)
  • Vereine ab € 1 Mio Umsatz pro Jahr

Was gilt für nicht buchführungspflichte Unternehmer und Vereine ?

Auch für Unternehmer und Vereine, die nicht buchführungspflichtig sind, gelten gesetzliche Vorschriften für das Rechnungswesen einschließlich der GoB. Zumindest sind die Einnahmen und Ausgaben systematisch aufzuzeichnen und zu dokumentieren und das Jahresergebnis zu ermitteln. Die wesentlichen Grundsätze der GoB sind:

  • Vollständigkeit
  • Richtigkeit
  • Rechtzeitigkeit (bei monatlicher Vorsteuer-Anmeldung spätestens ein Monat und 15 Tage nach dem Monat des Geschäftsfalls)
  • Systematisch (d.h. einer bestimmten leicht nachvollziehbaren Ordnung folgend)
  • leichte Überprüfbarkeit

Die klassische Papierablage

Diese Grundsätze können mit einer herkömmlichen chronologisch geordneten Papierablage leicht erfüllt werden. Unsere Rechnungssoftware für Deutschland und Österreich EasyFirma 3 ermöglicht Ihnen, sämtliche für die GoB erforderlichen Dokumente einfach und übersichtlich herzustellen und auszudrucken.

Wenn Sie nicht buchführungspflichtig sind, ist z.B. der Ausdruck der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zum 31. 12. ein GoB-konformer Nachweis Ihres Rechnungsabschlusses.

Kann ich mein Rechnungswesen mit EasyFirma 3 nur elektronisch auf Datenträgern führen ?

Ja. Sie müssen dazu die Funktion GoB Sperre aktivieren.

Mehr dazu im Video:

Falls Sie diese Funktion nicht aktivieren und nutzen, müssen Sie Ihre Rechnungen/Belege auf Papier ausdrucken, sieben Jahre (AT) bzw. zehn Jahre (DE) aufbewahren und eine ordnungsgemäße Papierbuchhaltung führen. Die alleinige elektronische Speicherung der mit EasyFirma 2 erstellten Dokumente ohne der Funktion GoB Sperre ist nicht GoB-konform.

Wenn Sie EasyFirma 2 als Hilfsmittel zur Erstellung/Verwaltung Ihrer Papierbuchhaltung verwenden, ist die Verwendung von EasyFirma 3 auch ohne diese Funktion GoB-konform.

Wichtiger Hinweis

EasyFirma 3 erleichtert Ihnen die tägliche Büroarbeit und liefert wichtige Vorarbeiten für Ihr Rechnungswesen. Das Programm ersetzt aber keine doppelte Buchführung und ändert nichts an Ihrer Pflicht zur Einhaltung der GoB und sonstiger rechtlicher Bestimmungen.

Beachten Sie, dass für die Einhaltung der GoB nicht nur technische, sondern auch organisatorische Vorkehrungen getroffen werden müssen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich an einen Steuerberater oder einen gewerblichen Buchhalter.

Lesen Sie dazu auch das Memorandum von unserem Rechtsanwalt Dr. Andreas Manak.

Memorandum GoB konforme Buchhaltung

Weitere Links zur GoB

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