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Informationen rund um die E-Rechnung

E-Rechnungen sind gerade ein großes Thema im B2B-Bereich. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen rund um die E-Rechnung – von gesetzlichen Vorgaben bis zu praktischen Umsetzungstipps.

Pflicht: Das digitale Rechnungsformat

E-Rechnung

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten Format (XML-Code) erstellt, versendet und verarbeitet wird.

Word und Excel-Rechnungen sind bald nicht mehr erlaubt

Aufgrund der E-Rechnungspflicht können Rechnungen nicht mehr lange mir Word und Excel geschrieben und verarbeitet werden, da diese Programme keine elektronischen Rechnungen erstellen und validieren können.

Seit dem 01.01.2025 müssen Rechnungen stufenweise in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt werden. Eine einfache PDF-Rechnung ohne strukturierte Daten zählt nicht als E-Rechnung, sondern als „sonstige Rechnung“.

In der Praxis werden sich voraussichtlich zwei Formate etablieren:

Die E-Rechnungspflicht gilt für alle inländischen Unternehmen, einschließlich Kleinunternehmern und umsatzsteuerfreien Leistungen.

Ausnahmen:

  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 €
  • Rechnungen an Verbraucher (B2C)

Übergangsregelungen für Rechnungsaussteller

  • 01.01.2025 bis 31.12.2026: Papierrechnungen sind weiterhin erlaubt.
  • 01.01.2027 bis 31.12.2027: Abhängig vom Umsatz können weiterhin „sonstige Rechnungen“ oder EDI-Rechnungen genutzt werden.
  • Ab 01.01.2028: E-Rechnungen werden verpflichtend.

Pflicht seit 2025

Seit dem 01.01.2025 müssen alle deutschen Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen zu verarbeiten.

Hinweis zum Vorsteuerabzug

Ob E-Rechnung oder nicht: Jede Rechnung muss, soll sie vorsteuerabzugsfähig sein, die in § 14 und § 15 UStG genannten Voraussetzungen erfüllen. Siehe dazu Allgemeine Anforderungen an eine vorsteuerabzugsberechtigte Rechnung.

Software nötig

E-Rechnungen können nur mit einer <a href="https://easyfirma.net/e-rechnung/software" wie EasyFirma erstellt und verarbeitet werden.

Video

E-Rechnungen schreiben & validieren mit EasyFirma

Gesetzeskonforme E-Rechnungen in den Formaten ZUGFeRD & XRechnung erstellen.

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Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten Format. Das bedeutet, dass die Daten im Beleg aus einem XML-Code bestehen. Durch die klare Struktur lassen sich E-Rechnungen digital verarbeiten.

In Deutschland gibt es vor allem zwei Formate für elektronische Rechnungen: ZUGFeRD und XRechnung.

ZUGFeRD

Das ZUGFeRD-Format ist eine PDF, in die der XML-Code eingebettet ist. Eine ZUGFeRD-Rechnung kann vom Menschen gelesen werden, weil sie sich auf den ersten Blick nicht von einer klassischen PDF-Rechnung unterscheidet. Der eingebettete XML-Code erlaubt jedoch die maschinelle Verarbeitung.

XRechnung

Die XRechnung besteht nur aus dem XML-Code. Daher kann sie nicht vom Menschen gelesen werden. Sie dient einzig und allein der maschinellen Verarbeitung.

Elektronische Rechnung erstellen & empfangen

E-Rechnungen können aufgrund ihrer komplexen Struktur nicht mit einfachen Office-Programmen wie Word oder Excel erstellt und verarbeitet werden.

Für Erstellung und Validierung nach dem Empfang ist eine spezielle E-Rechnungssoftware wie EasyFirma nötig.

Beispiele E-Rechnungen

ZUGFeRD-Vorlage

Die ZUGFeRD-Rechnung kombiniert PDF und XML-Code.

XRechnung-Vorlage

Eine XRechnung besteht nur aus einem XML-Code.

Vorteile der digitalen E-Rechnung

Digitale Rechnungen bieten zahlreiche Vorteile: Sie sind breit akzeptiert, schnell erstellt und sparen Unternehmen Zeit sowie Kosten. Der Versand per E-Mail entfällt den Aufwand für Druck und Postweg, schont Ressourcen und die Umwelt. Zudem erleichtern sie den gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsdatenaustausch mit Behörden und ermöglichen eine effiziente Abwicklung.

Rechtliches zur E-Rechnung

Für den Vorsteuerabzug muss eine elektronische Rechnung folgende Voraussetzungen erfüllen:

Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung und Aufbewahrung

E-Rechnungen können in verschiedenen Formaten vorliegen, wobei PDF besonders geeignet ist. Die Übermittlung kann frei gewählt werden, solange sie digital erfolgt.

Die Aufbewahrungsfrist beträgt in:

Wichtig ist, dass die Rechnung lesbar bleibt und die Echtheit der Herkunft sowie die Unversehrtheit gewährleistet sind. Während früher eine digitale Signatur erforderlich war, kann dies heute durch ein innerbetriebliches Kontrollverfahren sichergestellt werden – sowohl für Papier- als auch für E-Rechnungen.

E-Rechnung mit DATEV-Anbindung

Für EasyFirma steht Ihnen eine DATEV-Schnittstelle zur Verfügung, die es Ihnen ermöglicht, Ihre Rechnungs- und Buchhaltungsdaten nahtlos mit Ihrem Steuerberater oder Buchhaltungsprogramm zu teilen.

Die DATEV-Schnittstelle bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Effiziente Zusammenarbeit mit dem Steuerberater: Exportieren Sie Ihre Daten direkt im DATEV-Format und übermitteln Sie diese ohne zusätzliche manuelle Anpassungen.
  • Unterstützung für SKR03 und SKR04: Arbeiten Sie mit den in Deutschland standardisierten Kontenrahmen, um die Buchhaltung klar und übersichtlich zu gestalten.
  • Zeitersparnis und Fehlervermeidung: Keine doppelte Dateneingabe – Ihre Rechnungen und Buchungsdaten können direkt verarbeitet werden.

E-Rechnungen schnell & ohne Abo erstellen

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Digitalisieren Sie Ihren Rechnungsprozess

Mit der zunehmenden Digitalisierung wird die elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen immer wichtiger und ist im B2G-Bereich oft bereits gesetzlich vorgeschrieben. Unsere E-Rechnung Software ist die ideale Lösung, um diesen Übergang mühelos zu meistern. Mit unserem E-Rechnung Programm erstellen Sie mit nur wenigen Klicks gesetzeskonforme elektronische Rechnungen in Formaten wie ZUGFeRD oder XRechnung. Vergessen Sie umständliche manuelle Prozesse, Papierchaos und hohe Portokosten. Wir bieten Ihnen ein Werkzeug, das nicht nur Zeit spart, sondern auch die Fehleranfälligkeit minimiert. Konzentrieren Sie sich wieder voll auf Ihr Kerngeschäft, während unsere Software die Rechnungsstellung für Sie automatisiert und vereinfacht.

E-Rechnungen empfangen und mühelos verwalten

Nicht nur der Versand, auch der Empfang von elektronischen Rechnungen wird mit der richtigen Software zum Kinderspiel. Unsere Lösung ist darauf ausgelegt, dass Sie jede E-Rechnung empfangen und direkt weiterverarbeiten können. Die Software erkennt relevante Daten wie Rechnungsnummer, Betrag und Lieferant automatisch und bereitet alles für Ihre Buchhaltung vor. Eingehende Rechnungen werden digital und GoBD-konform archiviert, sodass Sie jederzeit schnellen Zugriff haben und gesetzliche Aufbewahrungsfristen problemlos einhalten. Diese zentrale Verwaltung verbessert die Übersichtlichkeit Ihrer Finanzen erheblich und beschleunigt die internen Freigabeprozesse.

Sicher, gesetzeskonform und zukunftsorientiert

Die Sicherheit Ihrer Daten und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften haben für uns oberste Priorität. Unsere E-Rechnung Software wird kontinuierlich an die neuesten rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst, sodass Sie sich keine Sorgen um die Konformität Ihrer Rechnungen machen müssen. Die Übertragung Ihrer Daten erfolgt selbstverständlich verschlüsselt und sicher. Als Teil unserer umfassenden Bürosoftware integriert sich das E-Rechnungs-Modul nahtlos in weitere Geschäftsprozesse wie die Warenwirtschaft oder die Buchhaltung. Steigen Sie jetzt um auf eine moderne und effiziente Rechnungsverwaltung. Testen Sie unsere Software und überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen!

Häufige Fragen (FAQ) zu E-Rechnungen

Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zur elektronischen Rechnungen, zu passender Software und zur E-Rechnungspflicht.

Grundlagen zur E-Rechnung

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem digitalen Format, die maschinell verarbeitet wird.

Ja, ab 2025 für den Empfang und sukzessive für das Erstellen und Versenden im B2B-Bereich.

Mehr zur E-Rechnungspflicht erfahren Sie hier.

Seit 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können und ab 2026 auch erstellen und versenden.

Die E-Rechnungspflicht gilt für alle Unternehmen, die Rechnungen im B2B-Bereich versenden oder empfangen.

Die E-Rechnungspflicht bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen:

  • Effizienzsteigerung: Durch die automatisierte Rechnungsverarbeitung sinkt der manuelle Aufwand, und Buchhaltungsprozesse laufen schneller ab.
  • Fehlerreduktion: Strukturiert erstellte E-Rechnungen verringern Fehlerquellen und erleichtern die Überprüfung.
  • Kostenersparnis: Durch den Wegfall von Papier-, Druck- und Versandkosten sinken die Ausgaben langfristig.
  • Nachhaltigkeit: Die elektronische Abwicklung schont die Umwelt durch weniger Papierverbrauch.
  • Schnellere Zahlungen: Da E-Rechnungen schneller bearbeitet und genehmigt werden, können Zahlungen effizienter erfolgen, was die Liquidität verbessert.

Erstellen, versenden und validieren

Das ist ein Programm, mit dem Unternehmen elektronische Rechnungen erstellen, versenden und verwalten können.

Die Validierung von elektronischen Rechnungen erfolgt mittels Software. Mit EasyFirma werden eingehende E-Rechnungen durch Import validiert.

ZUGFeRD-Validatoren finden Sie hier.

E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format können per E-Mail versendet werden.

Nein, mit Word oder Excel ist es nicht möglich, elektronische Rechnungen zu erstellen. Eine spezielle Software für E-Rechnungen wie EasyFirma wird benötigt.

EasyFirma ist einfach zu bedienen und unterstützt Erstellung und Verarbeitung gesetzeskonformer Formate,  ohne Folgekosten.

Nein, für EasyFirma benötigen Sie kein Abo. Die Software wird einmalig gekauft.

Formate und Standards

Zulässige Formate für die E-Rechnung in Deutschland sind ZUGFeRD und XRechnung.

ZUGFeRD ist ein standardisiertes Format für elektronische Rechnungen in Deutschland, das für Menschen lesbare PDF-Dateien mit maschinenlesbaren XML-Daten kombiniert.

Mehr Informationen über ZUGFeRD erhalten Sie hier.

Eine XRechnung ist ein standardisiertes, elektronisches Rechnungsformat in Deutschland, das rein aus strukturierten und maschinenlesbaren XML-Daten besteht.

Hier erfahren Sie mehr über XRechnung.

E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format können per E-Mail versendet werden.

BT-Felder (Business Terms) sind standardisierte Datenfelder in E-Rechnungen, die wichtige Angaben wie Rechnungsnummer, Datum und Beträge enthalten.

Umsetzung und Anforderungen

Elektronische Rechnungen müssen unveränderbar und manipulationssicher archiviert werden.

Elektronische Rechnungen müssen in Deutschland für 10 Jahre aufbewahrt werden.

Eine E-Rechnung muss dieselben Pflichtangaben enthalten wie alle anderen Rechnungen.

Können Sie keine E-Rechnungen nicht empfangen, entfällt der Vorsteuerabzug, und Sie haben keinen Anspruch auf eine alternative Rechnung in Papierform oder als PDF.

Rechtliche und steuerliche Fragen

E-Rechnungen sind genauso rechtsgültig wie Papier- oder PDF-Rechnungen, solange sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Nein. PDF-Rechnungen sind keine E-Rechnungen.

Besondere Anwendungsfälle und Ausnahmen

Eine elektronische Rechnung kann an Endverbraucher nur gesendet werden, wenn diese zugestimmt haben.

Ab 2025 muss jeder Unternehmer in Deutschland E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.