Teilrechnungen
Rechnungen für große Aufträge werden oft nicht in einer Summe gestellt sondern über verschiedene Teilrechnungen durch Teilbeträge abgewickelt. Teilrechnungen – auch als Abschlagsrechnung oder Anzahlungsrechnung bezeichnet – werden z.B. häufig bei Bauleistungen, Werksverträgen oder dergleichen eingesetzt und haben sowohl für den Rechnungssteller als auch für den Rechnungsempfänger Vorteile. Der Rechnungssteller erhält schneller sein Geld und der Rechnungsempfänger muss nicht auf einmal die ganze Summe bezahlen.
Alle Teilrechnungen müssen als solche gekennzeichnet werden, diese werden dann später von der Schlussrechnung (oder auch Abschlussrechnung) abgezogen. Wichtig ist dabei, dass Sie auch bei den Teilrechnungen die Umsatzsteuer separat pro Zeile ausweisen.
Tipp: Halten Sie mit Ihrem Kunden vertraglich fest, in wie vielen Teilzahlungen und in welchem Zeitrahmen abgerechnet werden soll. Vereinbaren Sie auch wann die Schlussrechnung erstellt werden soll.
Sammelrechnungen
Sammelrechnungen werden dazu verwendet, um z.B. unterschiedliche Produkte oder Leistungen an denselben Kunden in einer Rechnung zusammenzufassen. Dies spart Zeit und Kosten gegenüber separaten Einzelrechnungen.
Am besten verwenden Sie Sammelrechnungen dann, wenn Sie vom selben Kunden regelmäßige Aufträge erhalten, die Sie in regelmäßigen Abständen zusammen verrechnen wollen.
Wie Sie Sammelrechnungen mit EasyFirma 2 erstellen, erfahren Sie hier.
Tipp: Sie können auch mehrere Lieferscheine zu einer Rechnung zusammenfassen.